Liegestütze auf Altar landen wieder vor Gericht

Das Oberlandesgericht wird sich am 15. Mai mit den umstrittenen Liegestützen des Saarbrücker Künstlers Alexander Karle beschäftigen.
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa
Alexander Karle machte für sein Projekt Liegestütze auf dem Altar der Kirchengemeinde St. Johann. Foto: Video Pressure to Perform/Alexander Karle/dpa

Der Fall des Saarbrückers Alexander Karle landet erneut vor Gericht. Wie das Oberlandesgericht mitteilt, haben Staatsanwaltschaft und Karle Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.

Der Künstler war im Januar 2016 in den Altarraum der Basilika St. Johann in Saarbrücken auf den abgesperrten Altar geklettert und hatte dort 26 Liegestütze gemacht. Die Aktion filmte er und erstelle daraus ein Video.

Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte Karle wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Das Landgericht wiederum hob das Urteil auf, verurteilte Karle nur wegen Hausfriedensbruchs.

Jetzt landet der Fall bei der nächsten Instanz. Hier wird das Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft. Der Prozess soll am 15. Mai beginnen.