Die rund 38.000 Beamt:innen und Pensionsempfänger:innen im Saarland bekommen mehr Geld – mit Folgen für den Landeshaushalt. Wegen der höheren Ausgaben muss die bisherige Finanzplanung für 2026 und 2027 korrigiert werden. Der Landtag hat einem entsprechenden Nachtragshaushalt in erster Lesung zugestimmt. Insgesamt sind darin knapp 287 Millionen Euro an zusätzlichen Ausgaben vorgesehen.
Bundesverfassungsgericht schreibt höhere Alimentierung vor
Grund für die höheren Zahlungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Alimentierung (Bezahlung) von Beamt:innen nach oben korrigiert werden muss. Der saarländische Landtag hatte den höheren Zahlungen für Beamte und Versorgungsempfänger bereits zugestimmt. Dabei handelt es sich laut Begründung um die gesetzlich vorgeschriebene „amtsangemessene Alimentation“. Es geht demnach nicht um eine reguläre Besoldungserhöhung infolge eines Tarifabschlusses.
Nachzahlungen von mehr als 215 Millionen Euro geplant
Allein für Nachzahlungen an Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen für die Jahre 2023 bis 2026 sind 215,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2027 sollen weitere 66,7 Millionen Euro hinzukommen. Durch die zusätzlichen Ausgaben wächst auch das Gesamtvolumen des saarländischen Haushalts. Für 2026 steigt es auf 6,79 Milliarden Euro, für 2027 auf 6,82 Milliarden Euro.
Saarland darf deutlich mehr Kredite aufnehmen
Gleichzeitig wird die erlaubte Kreditaufnahme deutlich erhöht. Bislang waren für 2026 und 2027 jeweils maximal 175 Millionen Euro vorgesehen. Die Grenze steigt nun auf 304 Millionen Euro im Jahr 2026 und 320 Millionen Euro im Jahr 2027.
Finanzminister: „Den Euro noch einmal mehr umdrehen“
Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) verwies zugleich auf die angespannte Finanzlage des Saarlandes. Für den Doppelhaushalt 2026/27 werden demnach Einnahmeausfälle von 144 Millionen Euro erwartet. Das Land könne mit den zusätzlichen Belastungen umgehen. Bei künftigen Haushaltsentscheidungen müsse man allerdings „den Euro noch einmal mehr umdrehen“, so von Weizsäcker. Konsumausgaben dürften Investitionen nicht verdrängen.
Kritik kam von der CDU. Stefan Thielen warnte davor, durch den Nachtragshaushalt neue rechtliche Unsicherheiten zu schaffen. Unter anderem müsse geprüft werden, ob eine bestehende Versorgungsrücklage wie geplant zur Finanzierung der höheren Zahlungen verwendet werden darf. Zudem sollten nicht benötigte Haushaltsmittel gekürzt und Einsparungen durch unbesetzte Beamtenstellen genutzt werden.