Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen – Arbeitskammer Saar übt Kritik
Der gesetzliche Mindestlohn soll auf 10,45 Euro steigen. Das Votum in einem entsprechenden Gremium dazu fiel einstimmig, meldet „dpa“. Bis zum 1. Juli 2022 soll die Erhöhung in vier Stufen erfolgen. Die künftigen 10,45 Euro müsse die Bundesregierung noch per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.
Das sind die Stufen
Laut der Empfehlung der zuständigen Kommission soll der Mindestlohn zunächst zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen. Dann gehe es am 1. Juli 2021 weiter – mit einer Anhebung auf 9,60 Euro. Die dritte Erhöhung erfolge zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sehe zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor.
Kritik der Arbeitskammer Saar
Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes, kritisierte die Erhöhung als nicht ausreichend: „Es ist bedauerlich, dass sich die Kommission nicht zu einer deutlicheren Erhöhung im Sinne der Beschäftigten durchringen konnte.“
Damit bleibe der Mindestlohn auch in den nächsten Jahren „ein Armutslohn„. Die Arbeitskammer Saar fordert nach eigenen Angaben einen Anstieg des Mindestlohns „auf wenigstens 13 Euro bis zum Jahr 2024, damit es ein armutsfester Mindestlohn werden kann“.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung der Arbeitskammer des Saarlandes, 30.06.2020