Missbrauchs-Prozess in Saarbrücken: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Vor sechs Jahren wurde ein Therapeut wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Nachdem der BGH das Urteil aufgehoben hat, sollte nun der neuerliche Prozess beginnen. Dazu kam es aber nicht - jetzt sucht die Polizei nach dem Angeklagten.
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk

Der wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagte Therapeut ist nicht zum Beginn seines Prozesses vor dem Landgericht Saarbrücken erschienen. Das Gericht verkündete deshalb am Montag (14. September 2020) einen Haftbefehl gegen den 74 Jahre alten Mann. Sein Sohn hatte dem Verteidiger zuvor mitgeteilt, dass sich der Vater in einer Privatklinik in Bayern aufhalte.

Angeklagter soll sich an Kind vergriffen haben

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich zwischen 2004 und 2006 bei einer Langzeit-Psychotherapie in seiner Praxis und in seiner Wohnung an dem Jungen vergangen zu haben. Das Gericht hatte zwei anale Vergewaltigungen als erwiesen angesehen und den Mann 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Ausschlagend für das Gericht waren damals sowohl die Aussagen des Jungen als auch E-Mails des Angeklagten mit einem Geldzahlungsangebot an die Mutter und ein weiterer, allerdings schon verjährter Fall. Der Mann soll seinerzeit einen sechsjährigen Jungen sexuell missbraucht haben.

Nebenklage: Verhalten „ziemlich erbärmlich“

Als „ziemlich erbärmlich“ bezeichnete Nebenklage-Vertreter Christian Laue das Verhalten des Angeklagten. Schon mehrfach habe sich dieser wegen angeblicher Erkrankungen und Depressionen dem Verfahren entzogen. Sein Mandant, der zur Tatzeit zwischen sieben und neun Jahre alt war, habe angesichts der bevorstehenden Vernehmung „wirklich sehr, sehr schwere Tage durchlebt“. Nach Angaben der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist der Angeklagte seit Ende 2012 nicht mehr Mitglied der Kammer. Die Zulassung des 74-Jährigen ruhe.

Prozess geht am Freitag weiter

Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklage Revision eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall an das Gericht in Saarbrücken zurück. Der Prozess soll am Freitag (18. September) weitergehen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur