Mord-Versuch mit Auto: Urteil gegen Saarländer rechtskräftig

Das Urteil gegen einen Mann aus Mettlach, der seine Ex-Freundin absichtlich mit dem Auto angefahren haben soll, ist rechtskräftig. Wegen versuchten Mordes war er zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Revision des Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshof als unbegründet.
Wegen versuchten Mordes ist ein Mettlacher (Mitte) zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Birgit Reichert/dpa-Bildfunk
Wegen versuchten Mordes ist ein Mettlacher (Mitte) zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Birgit Reichert/dpa-Bildfunk
Wegen versuchten Mordes ist ein Mettlacher (Mitte) zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Birgit Reichert/dpa-Bildfunk
Wegen versuchten Mordes ist ein Mettlacher (Mitte) zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Foto: Birgit Reichert/dpa-Bildfunk

Revision des Angeklagten verworfen

Nach Angaben des Landgerichts Trier vom Mittwoch (28. Oktober 2020) hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom vergangenen Februar als unbegründet verworfen. Der Mann aus Mettlach war wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Täter soll Frau angefahren haben

Die Richter hatten befunden, der Täter habe bei dem Vorfall Ende November 2018 in Taben-Rodt (Kreis Trier-Saarburg) heimtückisch gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt. Der Mann aus Mettlach soll seiner Ex-Freundin auf dem Weg zu deren Arbeitsplatz aufgelauert und sie dann in Tötungsabsicht mit Tempo 30 frontal angefahren haben. Das Opfer wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

„Tiefe Kränkung“ als Motiv

Nach damaliger Auffassung der Richter war das Motiv der Tat „eine tiefe Kränkung“ des Mannes. Er hatte mit der Frau über sieben Jahre eine Liebesbeziehung, allerdings war der Mann zudem mit einer Lebensgefährtin zusammen – lebte also in einer Doppelbeziehung. Das Opfer hatte fünf Monate vor der Tat Schluss gemacht, weil sie nicht nur eine Affäre, sondern offiziell mit ihm zusammen sein wollte.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Artikel