Neues „Schnupfenpapier“ für Saar-Schulen gilt ab Montag
An den Saar-Schulen gilt ab Montag (26. Oktober 2020) eine aktualisierte Version des „Schnupfenpapiers“. Dieses ersetzt den bisherigen Plan vom 1. Oktober 2020.
Bislang galt: Wenn ein Kind nur einen einfachen Schnupfen, eine laufende Nase, Halskratzen oder leichten gelegentlichen Husten hat, handelt es sich nicht um einen Grund für den Ausschluss vom Kita- oder Schulbesuch. In der neuen Version des „Schnupfenpapiers“ ist eine andere Regelung festgehalten.
Das ändert sich
Sollten die zuvor genannten Symptome bei einem Kind festgestellt werden, soll es für 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause bleiben. Ergeben sich während des Zeitraums keine weiteren Krankheitsanzeichen und es besteht wieder ein guter Allgemeinzustand, können Kita oder Schule wieder besucht werden.
„Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind generell kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig“, heißt es zudem in dem Papier. Die aktualisierte Version gibt es hier zum Einsehen.
Verwendete Quellen:
– „Schnupfenpapier“
– eigener Bericht