Oberverwaltungsgericht des Saarlandes: Prozess um Grubenwasseranstieg beginnt

Am heutigen Dienstag (20. Juni 2023) haben vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die ersten Prozesse gegen den Grubenwasseranstieg begonnen. Insgesamt elf Klagen sind vor dem OVG in Saarlouis anhängig:
Michael Drobniewski, RAG Regionalbeauftragter für das Saarland, spricht vor Prozessauftakt mit Journalist:innen. Foto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Michael Drobniewski, RAG Regionalbeauftragter für das Saarland, spricht vor Prozessauftakt mit Journalist:innen. Foto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Erste Prozesse gegen Grubenwasseranstieg im Saarland eröffnet

Die ersten Klagen gegen den im Saarland genehmigten Grubenwasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben werden seit heute (20. Juni 2023) vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis verhandelt. Sie wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes zur Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke. Zum Auftakt ging es am Dienstag um die Klagen der Kreisstadt Saarlouis und ihrer Stadtwerke und der Gemeinde Merchweiler. Am Nachmittag sollte die eines Umweltverbandes folgen.

Hintergründe der Grubenwasser-Prozesse

Der Bergbau im Saarland war vor elf Jahren beendet worden. Seitdem pumpt der Bergbaukonzern RAG Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich unter Tage sammelt, aus den Schächten an die Oberfläche. Das kostet jedes Jahr 20 bis 30 Millionen Euro, wie ein RAG-Sprecher am Dienstag sagte. Auch aus diesem Grund würde der Betreiber das Grubenwasser gerne unter Tage lassen.

Der von der RAG beantragte Grubenwasseranstieg in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war im Jahr 2021 unter Auflagen genehmigt worden. Er gibt insgesamt grünes Licht für eine Teilflutung in ehemaligen Steinkohlegruben.

Kläger fürchten schwere Schäden durch Grubenwasseranstieg

Die Kläger beantragen vom Oberbergamt, den Beschluss aufzuheben. Sie befürchten durch erwartete Erdbewegungen etwa Schäden am Straßennetz, an Denkmälern sowie möglicherweise an kommunalen Einrichtungen. Auch auf die Bauleitplanung könnte der Schritt negative Auswirkungen haben. Zu Beginn der Verhandlung wurde auch über die Klagebefugnis diskutiert. Das Oberbergamt verneinte diese für alle drei Klagen, ebenso die beigeladene RAG.

Nach den Verhandlungen werde noch keine Entscheidung verkündet, sagte der OVG-Sprecher. Diese soll aber spätestens zwei Wochen später bekannt werden. Insgesamt sind laut Gericht elf Klagen anhängig. Für die acht weiteren Verfahren gebe es noch keine Verhandlungstermine, sagte er.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur