Regionalverband Saarbrücken sucht die schönsten Bauernhäuser – 10.000 Euro zu gewinnen

Im Regionalverband Saarbrücken ist der sogenannte "Bauernhauswettbewerb" gestartet. Auch in diesem Jahr werden wieder "die schönsten Bauernhäuser im Regionalverband" gesucht. Für die Auszeichnung stellt das Umweltministerium einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.
Im Bild: Eines der im Landeswettbewerb 2016 prämierten Bauernhäuser in Kleinblittersdorf. Foto: Peter Michael Lupp/ Regionalverband
Im Bild: Eines der im Landeswettbewerb 2016 prämierten Bauernhäuser in Kleinblittersdorf. Foto: Peter Michael Lupp/ Regionalverband
Im Bild: Eines der im Landeswettbewerb 2016 prämierten Bauernhäuser in Kleinblittersdorf. Foto: Peter Michael Lupp/ Regionalverband
Im Bild: Eines der im Landeswettbewerb 2016 prämierten Bauernhäuser in Kleinblittersdorf. Foto: Peter Michael Lupp/ Regionalverband

„Bauernhauswettbewerb“ 2021 im Regionalverband

Ab sofort können sich Eigentümer:innen eines gut erhaltenen historischen Bauernhauses zum „Bauernhauswettbewerb“ des Regionalverbands Saarbrücken anmelden. Darüber informierte die Regionalverband-Pressestelle am Donnerstag (17. Juni 2021). „Für die Auszeichnung stellt das Umweltministerium einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung“, hieß es.

Informationen zur Anmeldung und mehr

Interessierte Hauseigentümer:innen können sich den Angaben zufolge bis zum 30. September mit ihrem Bauernhaus beim Wettbewerb anmelden. Das gehe entweder per Mail an [email protected] oder postalisch an den Fachdienst Regionalentwicklung und Planung des Regionalverbands. Zur Anmeldung benötigt würden persönliche Daten, Anschrift sowie Ansicht des Gebäudes und Baujahr/Baugeschichte – soweit zumindest bekannt.

Nach Angaben der Regionalverband-Pressestelle können „original erhaltene oder sehr gut restaurierte historische Bauernhäuser und Arbeiterbauernhäuser, die vor 1914 erbaut wurden“ eingereicht werden. Darüber hinaus seien auch jüngere Bauern- und Arbeiterbauernhäuser, die bis zum Jahr 1945 erbaut worden sind, zulässig. Die Voraussetzung: Sie müssten „den für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren“.

Nach Eingang der Wettbewerbsanmeldungen erfolge eine Vorauswahl auf der Ebene des Regionalverbandes. „Die Besichtigung und Bewertung der teilnehmenden Häuser wird auf Landesebene im Oktober stattfinden“, hieß es abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des Regionalverbands Saarbrücken