Saarbrücken will neue Schottergärten verbieten

In Saarbrücken soll der Arten- und Klimaschutz vorangetrieben werden. Das sehen zumindest der Entwurf einer sogenannten Begrünungssatzung sowie eines Förderprogramms vor. In Bezug auf Neubauten beabsichtigt die Satzung auch ein Verbot von Schottergärten.
Kommt es bei Neubauten in Saarbrücken etwa zu einem Verbot von Schottergärten? Foto: picture alliance/dpa | Hannes P. Albert
Kommt es bei Neubauten in Saarbrücken etwa zu einem Verbot von Schottergärten? Foto: picture alliance/dpa | Hannes P. Albert

Landeshauptstadt will für mehr Grünflächen in Saarbrücken sorgen

Am gestrigen Dienstag (22. März 2022) hat die zuständige Dezernentin Barbara Meyer (Grüne) in einer Sitzung des Umweltausschusses „den Entwurf einer Begrünungssatzung und eines Förderprogramms vorgelegt“. Darüber informierte die Pressestelle der saarländischen Landeshauptstadt am Abend. Beides soll dazu dienen, „den Arten- und Klimaschutz in Saarbrücken voranzutreiben“.

Mit Förderprogramm und Satzung wolle man für mehr Grünflächen in der Stadt sorgen, so Barbara Meyer nach Angaben der Landeshauptstadt-Pressestelle. Grünflächen im städtischen Raum seien für Flora und Faune wichtige Biotope, so das Argument. „Wir schützen den Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt“, sagte die Grüne-Politikerin und Bürgermeistern Saarbrückens. Darüber hinaus würden sich begrünte Flächen „positiv auf das Mikroklima in der Stadt“ auswirken.

„Die Begrünung von Dächern, Fassaden und unbebauten Flächen können die Umgebungstemperatur senken und Starkregen zurückhalten„, wird Meyer in der Mitteilung zitiert. „Mit unserer Satzung und dem Förderprogramm ergreifen wir somit eine wichtige Maßnahme für den Arten- und Klimaschutz“.

Saarbrücken will neue Schottergärten verbieten

Den Angaben der Pressestelle zufolge bezieht sich die Satzung auf Neubauten. Neben den Vorgaben zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sieht sie auch ein Verbot von Schottergärten vor, hieß es. Hingegen beziehe sich das Förderprogramm auf den Bestand.

Laut Mitteilung wurde allerdings erst einmal ein Entwurf vorgelegt. „Satzung und Förderrichtlinien sollen zunächst mit den Mitgliedern des Umwelt- und Bauausschusses diskutiert werden“. Ebenso sei eine Informationsveranstaltung für die Saarbrücker Bürger:innen vorgesehen. „Eine Beschlussfassung soll im nächsten Gremienlauf im Mai erfolgen“, hieß es abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle der Landeshauptstadt Saarbrücken, 22.03.2022