Saar-Gericht verhindert Abschiebung von fünf Syrern nach Griechenland

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat Syrern Recht gegeben, die sich gegen ihre drohende Abschiebung nach Griechenland gewehrt haben.
Die fünf Syrer dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden. Foto: dpa-Bildfunk
Die fünf Syrer dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden. Foto: dpa-Bildfunk

Das oberste Verwaltungsgericht des Saarlandes hat Syrern Recht gegeben, die sich gegen ihre drohende Abschiebung nach Griechenland gewehrt haben. Das Gericht hob insgesamt fünf Entscheidungen aus erster Instanz auf.

Die fünf syrischen Staatsbürger waren zunächst vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes mit dem Versuch gescheiter, die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aufheben zu lassen. Nun aber entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in seinen am Mittwoch veröffentlichten Urteilen anders.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit könnten die Syrer in Griechenland ihre Grundbedürfnisse nicht befriedigen, lautete die Begründung des OVG. Angesichts mangelnder Staatshilfen liefen sie entsprechend Gefahr, obdachlos zu werden und in extreme materielle Not zu geraten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur