Saarland: Schmerzensgeld für Polizisten nun leichter zu erlangen

Polizisten und andere Vollzugsbeamte im Saarland müssen künftig nicht mehr auf ihr Schmerzensgeld für eine Verletzung im Einsatz warten. Dies hat der saarländische Landtag am gestrigen Mittwoch einstimmig beschlossen.
Polizisten im Saarland müssen nach Verletzungen im Einsatz künftig nicht mehr auf ihr Schmerzensgeld warten. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa-Bildfunk
Polizisten im Saarland müssen nach Verletzungen im Einsatz künftig nicht mehr auf ihr Schmerzensgeld warten. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa-Bildfunk
Polizisten im Saarland müssen nach Verletzungen im Einsatz künftig nicht mehr auf ihr Schmerzensgeld warten. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa-Bildfunk
Polizisten im Saarland müssen nach Verletzungen im Einsatz künftig nicht mehr auf ihr Schmerzensgeld warten. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa-Bildfunk

Es war jahrelang eine äußerst unbefriedigende Situation: Polizisten und andere Vollzugsbeamte im Saarland, also die Menschen die bei Gefahren und Notsituationen ihren Kopf hinhalten, mussten nach Verletzungen im Einsatz oftmals lange auf ihr Schmerzensgeld warten. Denn es ist keine Seltenheit, dass Schmerzensgeldansprüche von Vollzugsbeamten wegen mangelnder Liquidität des Täters nicht (schnell genug) durchgesetzt werden können.

Änderung des Beamtengesetzes

Durch eine Änderung des saarländischen Beamtengesetzes soll dieser Missstand künftig behoben werden. So beschloss der Landtag des Saarlandes am gestrigen Mittwoch, dass das Land bald die Möglichkeit habe, das Schmerzensgeld für Verletzungen vorzustrecken, die ein Polizist oder ein anderer Volllzugsbeamte aufgrund eines Einsatzes erlitten hat.

In einem solchen Fall kümmert sich in Zukunft dann das Land darum, das vom Gericht zuerkannte Geld beim Schuldner einzutreiben.Zur Begründung führte der Landtag des Saarlandes aus, dass es nicht richtig sei, dass geschädigte Beamten bei fehlender Liquidität des Täters auf ihr Schmerzensgeld warten oder gar verzichten müssen.