Saarland: Schmerzensgeld für Polizisten nun leichter zu erlangen
Es war jahrelang eine äußerst unbefriedigende Situation: Polizisten und andere Vollzugsbeamte im Saarland, also die Menschen die bei Gefahren und Notsituationen ihren Kopf hinhalten, mussten nach Verletzungen im Einsatz oftmals lange auf ihr Schmerzensgeld warten. Denn es ist keine Seltenheit, dass Schmerzensgeldansprüche von Vollzugsbeamten wegen mangelnder Liquidität des Täters nicht (schnell genug) durchgesetzt werden können.
Änderung des Beamtengesetzes
Durch eine Änderung des saarländischen Beamtengesetzes soll dieser Missstand künftig behoben werden. So beschloss der Landtag des Saarlandes am gestrigen Mittwoch, dass das Land bald die Möglichkeit habe, das Schmerzensgeld für Verletzungen vorzustrecken, die ein Polizist oder ein anderer Volllzugsbeamte aufgrund eines Einsatzes erlitten hat.
In einem solchen Fall kümmert sich in Zukunft dann das Land darum, das vom Gericht zuerkannte Geld beim Schuldner einzutreiben.Zur Begründung führte der Landtag des Saarlandes aus, dass es nicht richtig sei, dass geschädigte Beamten bei fehlender Liquidität des Täters auf ihr Schmerzensgeld warten oder gar verzichten müssen.