Sohn ersticht Vater in Zweibrücken: Urteil rechtskräftig
Das Urteil gegen einen 24-Jährigen, der Ende April 2019 in Zweibrücken seinen 51-jährigen Vater erstochen hat, ist rechtskräftig. Die Nebenklage habe zwar Revision eingelegt, sie aber nicht fristgerecht begründet, berichtet die „Rheinpfalz“ am Dienstag (30. Juni 2020) mit Berufung auf einen Sprecher des Landgerichts.
Der Mann war im Dezember vergangenen Jahres wegen Totschlags zu einer Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie verurteilt worden. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine psychotische Erkrankung attestiert. Er habe seinen Vater im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit umgebracht, entschied das Landgericht Zweibrücken in seinem Urteil.
Die Nebenklage zweifelte laut Medienbericht an, dass der Angeklagte wirklich psychisch krank sei und warf ihm stattdessen Mord aus Heimtücke vor. Warum sie ihre Revision nicht fristgerecht begründeten, ist unklar. Mehrere Anfragen der „Rheinpfalz“ seien vom Rechtsanwalt nicht beantwortet worden.
Verwendete Quellen:
– Rheinpfalz
– eigene Berichte