Streit um Laubbläser auf Friedhof in Saarlouis

Laubbläser mit Verbrennungsmotor verursachen Lärm. Müssen diese Geräusche auch auf Friedhöfen geduldet werden?
Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
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Ein Mann aus Saarlouis hatte genau deswegen geklagt – allerdings ohne Erfolg. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis verwiesen unter anderem darauf, dass es nicht wirtschaftlich umsetzbar sei, das Laub von über 600 Bäumen mit Hilfe von Rechen und Besen zu beseitigen.

Aus dem Grabnutzungsrecht ergebe sich zwar ein Recht auf Ruhe beim Totengedenken. Doch erst bei erheblichen Einschränkungen, die speziell das Grab des Einzelnen beträfen, hätten Betroffene Aussicht auf einen Unterlassungsanspruch.