Tarifvertrag für Gastgewerbe im Saarland gilt länger
Der Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten im saarländischen Hotel- und Gaststättengewerbe wird fortgeführt. Das teilten die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) Region Saar und der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Saarland am heutigen Mittwoch (2. Dezember 2020) mit.
Ursprünglich sei eine Kündigung zum Ende des Jahres vorgesehen gewesen. Beide Parteien hätten vereinbart, die Lage nach Ende des ersten Quartals 2021 neu zu bewerten. Hintergrund ist die Corona-Krise.
Rechtssicherheit und Planungssicherheit
Bezüglich der Entscheidung erklärte Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG Region Saar: „Uns ist es wichtig, durch die Fortführung des aktuellen Vertrages den Beschäftigten und Betrieben Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu bieten“. Baumeister appellierte an die Arbeitgeber:innen, die aktuellen Tarifentgelte als Berechnungsbasis des Kurzarbeitergeldes heranzuziehen.
„Durch die oft kurzfristig angeordneten Betriebsschließungen leben wir nicht nur in schweren, sondern vor allem schwer kalkulierbaren Zeiten. Diese Übereinkunft mit der NGG bringt uns ein Stück Planungshoheit zurück“, teilte Jan Willem Fluit, Präsidiumsmitglied im Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Saarland mit.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur