Tödliche Raserei in Saarwellingen: Angeklagter wird wohl nicht wegen Mordes verurteilt
Hatte der Angeklagte einen epileptischen Anfall?
Hatte der 30-jährige Angeklagte zum Zeitpunkt der tödlichen Raserei in Saarwellingen im August 2017 einen epileptischen Anfall? Laut „Bild“ und „SZ“ war das die Kernfrage beim zweiten Prozesstag am Dienstag (22. Juni 2021).
Wie aus beiden Berichten hervorgeht, kam nun Epilepsie-Experte Prof. Dr. Felix Rosenow zu Wort. Dessen Gutachten zufolge sei ein epileptischer Anfall nicht auszuschließen. Verwirrtheit sowie Erinnerungslücken nach dem Unfall könnten darauf hinweisen.
Laut „Bild“ sprach zudem die Ex-Chefin des Angeklagten über Ereignisse vor dem Unfall in Saarwellingen. Während einer Schicht sei der 30-Jährige schon einmal „auffällig“ geworden – so soll er die Produktion an seinem Arbeitsplatz unterbrochen haben. „Er sagte, er habe einen Aussetzer gehabt“, wird die Vorgesetzte zitiert.
Mord-Anklage immer unwahrscheinlicher
Demnach scheint eine Mord-Anklage immer unwahrscheinlicher. Nach „SZ“-Angaben sagte Richter Andreas Lauer am Dienstag, dass man „nicht von einem Nachweis des angeklagten Mordes“ ausgehe. Möglich sei laut „Bild“ eine Anklage wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung. Für Freitag (25. Juni 2021) ist der nächste Verhandlungstag angesetzt.
Hintergrund
Im August 2017 soll der Angeklagte mitten in Saarwellingen mit 130 km/h ungebremst auf ein Auto gerast sein. Dabei wurden eine Mutter (43) und deren Tochter (12), die in dem Wagen saßen, tödlich verletzt. Während der Fahrt habe der Fahrer mit einer Bekannten am Handy Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht, sagte Oberstaatsanwältin Bettina Wintrich.
Verwendete Quellen:
– Bild Saarland
– Saarbrücker Zeitung
– eigene Berichte
– Deutsche Presse-Agentur