Tödliche Schüsse auf Familienfeier – Verteidigung legt Revision ein

Im Prozess gegen den 59-jährigen Viktor H. aus Saarbrücken hat die Verteidigung Revision eingelegt. Er wurde vergangene Woche zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, da er im Mai 2018 seinen Sohn und seinen Schwiegersohn erschossen hatte.
Volker Ochs (rechts), der Anwalt von Viktor H., will in Revision gehen. Foto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Volker Ochs (rechts), der Anwalt von Viktor H., will in Revision gehen. Foto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Volker Ochs (rechts), der Anwalt von Viktor H., will in Revision gehen. Foto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Volker Ochs (rechts), der Anwalt von Viktor H., will in Revision gehen. Foto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.

Die Verteidigung von Viktor H. will nun in Revision gehen. Im Prozess, der vergangene Woche endete, hatte der Anwalt des Angeklagten auf Totschlag und versuchten Mord plädiert

Der Richter sah jedoch Rache-Motive und verurteilte H. wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen. Auch eine besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte Hass-Gefühle gegen seine Familie entwickelt, da diese sich immer mehr von ihm distanzierte und in seiner Wahrnehmung keinen Anteil an seinem Dasein als Dialyse-Patient nahm. 

Der deutsch-russische Familienvater schoss bei einer Familienfeier auf seine schwangere Tochter (30), ihren Ehemann (37), der später seinen Verletzungen erlag, seine Ex-Frau (60) und seinen Sohn (35), der noch vor Ort verstarb. Der Angeklagte gestand die Tat. Ob bei dem Verbrechen das Motiv der Heimtücke und niedrigen Beweggründe gegeben ist und das Urteil damit Bestand hat, soll laut einer Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken nun am Bundesgerichtshof in Karlsruhe geprüft werden. 

Verwendete Quellen:
• dpa
• eigene Berichte