Tödliche Schüsse auf Familienfeier – Verteidigung legt Revision ein
Die Verteidigung von Viktor H. will nun in Revision gehen. Im Prozess, der vergangene Woche endete, hatte der Anwalt des Angeklagten auf Totschlag und versuchten Mord plädiert.
Der Richter sah jedoch Rache-Motive und verurteilte H. wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen. Auch eine besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte Hass-Gefühle gegen seine Familie entwickelt, da diese sich immer mehr von ihm distanzierte und in seiner Wahrnehmung keinen Anteil an seinem Dasein als Dialyse-Patient nahm.
Der deutsch-russische Familienvater schoss bei einer Familienfeier auf seine schwangere Tochter (30), ihren Ehemann (37), der später seinen Verletzungen erlag, seine Ex-Frau (60) und seinen Sohn (35), der noch vor Ort verstarb. Der Angeklagte gestand die Tat. Ob bei dem Verbrechen das Motiv der Heimtücke und niedrigen Beweggründe gegeben ist und das Urteil damit Bestand hat, soll laut einer Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken nun am Bundesgerichtshof in Karlsruhe geprüft werden.
Verwendete Quellen:
• dpa
• eigene Berichte