Blitzer im Saarland: Hier steht die Polizei diese Woche (14. bis 20. März)
Zwischen diesem Montag (14. März 2022) und Sonntag (20. März 2022) gibt es an zahlreichen Ortschaften im Saarland erneut Überprüfungen der Geschwindigkeit von Autofahrer:innen und Co. In diesem Zusammenhang hat die saarländische Polizei wieder einmal mobile Blitzer im Land angekündigt. Wo genau es entsprechende Kontrollen gibt, findet ihr nachfolgend in der Übersicht.
Blitzer im Saarland vom 14. bis 20. März: Aktuelle Geschwindigkeitskontrollen im Überblick
Montag, 14.03.2022
– Großrosseln
– B269 neu
– A620 zwischen Autobahndreieck Saarbrücken und Autobahndreieck Saarlouis
Dienstag, 15.03.2022
– Saarbrücken
– L112 zwischen Bildstock und Dirmingen
– A62 zwischen Autobahndreieck Nonnweiler und Landesgrenze Rheinland-Pfalz
Mittwoch, 16.03.2022
– B10 zwischen Eppelborn und Neububach
– Riegelsberg
– A6 zwischen Landesgrenze Frankreich und Anschlussstelle St. Ingbert-West
Überblick: Hier stehen im Saarland feste Blitzer
Donnerstag, 17.03.2022
– Heusweiler
– A623 zwischen Autobahndreieck Friedrichsthal und Anschlussstelle Saarbrücken-Ludwigsberg
– A1 zwischen Anschlussstelle Tholey und Autobahnkreuz Saarbrücken
Freitag, 18.03.2022
– Saarbrücken
– L266 zwischen Göttelborn und Humes
– A8 zwischen Anschlussstelle Neunkirchen-Kohlhof und Landesgrenze Rheinland-Pfalz
Samstag, 19.03.2022
– Merzig
– B269 zwischen Dillingen und Lebach
Sonntag, 20.03.2022
– A620 zwischen Autobahndreieck Saarbrücken und Autobahndreieck Saarlouis
Warum blitzt die Saar-Polizei an diesen Orten?
Den Angaben des Landespolizeipräsidiums Saar zufolge handelt es sich bei den angekündigten Kontrollstellen um Ortschaften, die nach Unfallursachen, Unfallfolgen sowie Unfallhäufung ausgewählt worden sind. Über die angekündigten Überprüfungen hinaus seien weitere Geschwindigkeitskontrollen nicht auszuschließen. Wiederum sei es ebenso möglich, dass bereits angekündigte Kontrollen wegen „einsatztechnischen Gründen“ entfallen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Landespolizeipräsidiums vom 07.03.2022
– eigener Artikel