2.000 Euro Belohnung für Hinweise – Brandstiftung an Wohnhaus in Neunkirchen

Bereits im Januar ist es an einem Wohnhaus in Neunkirchen-Wiebelskirchen zu einer Brandstiftung gekommen. Die Polizei sucht jetzt Zeug:innen, die Hinweise zur Tataufklärung geben können. Die Staatsanwaltschaft setzte dafür eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro aus.
Das Feuer war nachts in diesem Wohnhaus ausgebrochen. Archivfoto: Freiwillige Feuerwehr Neunkirchen-Innenstadt/Facebook
Das Feuer war nachts in diesem Wohnhaus ausgebrochen. Archivfoto: Freiwillige Feuerwehr Neunkirchen-Innenstadt/Facebook

Brandstiftung in Neunkirchen-Wiebelskirchen

Am frühen Morgen des 22. Januar (einem Samstag) ist es zwischen 03.00 und 03.45 Uhr zu einer Brandstiftung an einem Wohnhaus in der Kallenbergstraße in Neunkirchen-Wiebelskirchen gekommen. Das geht aus einer Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saarland vom heutigen Mittwoch hervor.

„Das Feuer brach im Bereich der Terrasse des Zweifamilienwohnhauses aus und breitete sich über das Vordach bis hin zum Dach aus“, so die Polizei. Löscharbeiten der Freiwilligen Feuerwehr konnten eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindern. „Personen, die sich im Haus befanden, konnten sich rechtzeitig ins Freie retten“, teilten die Beamt:innen weiter mit. Bei dem Feuer in der Kallenbergstraße wurden demnach keine Menschen verletzt. Den Sachschaden am Gebäude schätzt das saarländische Landespolizeipräsidium auf einen sechsstelligen Betrag. In Teilen sei das Gebäude derzeit unbewohnbar.

Staatsanwaltschaft lobt Belohnung aus

Aktuell sucht die Polizei Zeug:innen der Tat. Zur Aufklärung ist der Mitteilung zufolge eine fünfköpfige Ermittlungsgruppe („EG Kirchen“) im Einsatz. Darüber hinaus lobte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Belohnung aus. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zum Ergreifen des Täters beziehungsweise der Täterin führen, gibt es 2.000 Euro.

Wer in diesem Zusammenhang etwas bemerkt hat, soll sich an die „EG Kirchen“, Tel. (0681)962-2147, den Kriminaldauerdienst, Tel. (0681)962-2133 oder jede andere Polizeidienststelle wenden.

Hinweis des Landespolizeipräsidiums zur Belohnung: „Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saarland, 16.03.2022