24-Jährige wegen Schockanrufen zu drei Jahren Haft verurteilt: Taten auch im Saarland
24-Jährige wird wegen Beihilfe zu Schockanrufen zu drei Jahren Haft verurteilt
Weil sie im Zusammenhang mit sogenannten Schockanrufen mehrfach Geld und Schmuck im Gesamtwert von fast 400.000 Euro bei betagten Menschen abholte, ist eine 24-Jährige zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg hielt der Frau am Freitag zugute, in „etwas hereingerutscht“ zu sein und verurteilte sie deshalb lediglich für Beihilfe zum Betrug.
Schockanruf-Bande auch im Saarland unterwegs
Die Gruppe, zu der die Frau laut Anklage zählte, war im Süden Baden-Württembergs, im Saarland und in Bayern aktiv. Im Großraum München gab demnach ein Mann im Oktober vergangenen Jahres 200.000 Euro Bargeld und ein Kilogramm Gold im Wert von rund 60.000 Euro heraus. Es gab laut Anklage in der Anrufergruppe mindestens drei mutmaßliche Täter – diese standen aber nicht vor Gericht. Die angeklagte Frau holte als sogenannte Läuferin die Wertsachen bei den Betrugsopfern ab.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kronthaler wies auf den hohen Schaden hin. „Den Opfern wünsche ich, dass sie möglichst bald diesen Schock vergessen können.“ Betrüger:innen geben sich bei der Masche „Schockanruf“ als angebliche Kinder, Enkel, vermeintliche Polizeibeamt:innen oder Rechtsanwält:innen aus und täuschen eine dramatische Notlage eines nahen Angehörigen vor, beispielsweise einen Verkehrsunfall. Gefordert werden hohe Summen, die von den gestressten Opfern unter Zeitdruck beschafft werden sollen.
Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung strebte hingegen zwei Jahre Haft auf Bewährung an.
Von der 24-Jährigen wird ein sogenannter Wertersatz in Höhe von rund 395.000 Euro gefordert. Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass es unrealistisch sei, dass dieser Betrag tatsächlich später eingezogen werden könne und sprach von einem „Papiertiger“. Ursprünglich hatte die Anklage von einem Schaden von über 450.000 Euro berichtet – die Frau wurde jedoch nicht für alle Fälle verurteilt. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur