Bericht: S. wollte tote Polizisten verbrennen

Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeikräfte nahe Kusel ist zuletzt eine Strafanzeige gegen den Hauptangeklagten verlesen worden. Demnach wird S. auch noch vorgeworfen, im Gefängnis zwei Tatortfotos der getöteten Frau aus den Ermittlungsakten weitergegeben zu haben. Einem Medienbericht zufolge soll der 39-jährige Saarländer seinem Mithäftling nicht nur jene Fotos überlassen haben.
Andreas S. (rechts) muss lebenslang in Haft. Foto: dpa-Bildfunk/Uwe Anspach
Andreas S. (rechts) muss lebenslang in Haft. Foto: dpa-Bildfunk/Uwe Anspach

Polizistenmord-Prozess: Anzeige wegen Fotos

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeikräfte Ende Januar in der Pfalz hat Richter Mall am Montag (19. September 2022) eine Strafanzeige verlesen, die auf die Familie der Polizistin zurückgeht und sich gegen den Hauptangeklagten richtet. Sie wirft dem 39-jährigen Saarländer vor, im Gefängnis zwei Tatortfotos der getöteten Frau aus den Ermittlungsakten weitergegeben zu haben. Das sei „grob anstößiges und ungeheuerliches Verhalten“, zitierte Mall aus der Strafanzeige. Die Familie der Toten erstatte Anzeige aufgrund einer „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten“, hieß es.

Bericht: S. wollte tote Polizisten verbrennen

Seinem Mitgefangenen (35) soll S. allerdings nicht nur die Fotos überlassen haben. Nach „Bild“-Informationen soll der 39-Jährige dem Mithäftling ebenso verraten haben, „dass er die Leichen der erschossenen Polizisten eigentlich verbrennen wollte“, so die Zeitung. Diese Informationen habe der 35-Jährige an die Stuttgarter Polizei weitergegeben. Laut Bericht sei nicht genau bekannt, warum S. das Vorhaben am Tatort nicht umgesetzt hatte. Der Zeitung zufolge hätte er keinen Benzinkanister dabei gehabt. Darüber hinaus hätten sich mit der Zeit mehrere Streifenwagen mit Blaulicht sowie Sirenen dem Tatort bei Kusel genähert.

Der „Bild“ sagte Rechtsanwalt Christian Kessler, der den Nebenangeklagten vertritt: „Die Aussage des Mithäftlings bestätigt die Schilderungen meines Mandanten“. V. hatte nach Angaben einer Vernehmungsbeamtin bei einer Tatortbegehung angegeben, er habe in der Tatnacht befürchtet, von seinem damaligen Komplizen (also dem Hauptangeklagten S.) getötet zu werden. Der 39-Jährige habe demnach den jüngeren V. aufgefordert, am Tatort verlorene Dokumente zu suchen und ihn bedroht: „Mach, sonst leg ich dich nebendran“, schilderte die Polizistin am zwölften Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Nebenangeklagten versuchte Strafvereitelung vor – er habe beim Verwischen der Spuren geholfen.

Prozess geht am Freitag weiter

Der Prozess wird am Freitag, um 09.00 Uhr, fortgesetzt. Dann sollen Sachverständige verschiedener Landeskriminalämter (LKA) vernommen werden. An einem der künftigen Prozesstage soll zudem der Mithäftling von S. gehört werden. Wegen eines fehlenden Gutachters hatte der Mitgefangene am Montag nicht aussagen können.

Der 33-Jährige macht seinen damaligen Komplizen für den Tod der beiden Polizeikräfte verantwortlich. S. hatte die Vorwürfe im Prozessverlauf zurückgewiesen und seinerseits gesagt, der Nebenangeklagte habe die Polizistin erschossen. Er selbst habe zwar den Polizisten getötet, dieser habe aber zuvor auf ihn gefeuert. Sowohl S. als auch V. waren kurz nach der Tat im Saarland festgenommen worden.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Bild Saarland
– Deutsche Presse-Agentur