Drogenhändler aus dem Saarland muss über sechs Jahre in Haft
Das Landgericht Saarbrücken hat einen 36 Jahre alten Mann aus dem Nordsaarland wegen bewaffneten Drogenhandels im großen Stil zu sechs Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Gleichzeitig ordneten die Richter die Unterbringung des einschlägig vorbestraften, drogenabhängigen Angeklagten in einer Therapie an.
Geplatztes Geschäft
Der 36-Jährige, der bislang bereits zwei Mal zu Haftstrafen verurteilt worden ist, sitzt in diesem Fall bereits seit Sommer 2016 im Gefängnis. Damals hatte die Polizei nach monatelangen Ermittlungen ein Drogengeschäft auf einem Parkplatz im nordsaarländischen Perl an der Grenze zu Luxemburg observiert. Die Beamten beobachteten, wie eine 55 Jahre alte Kurierfahrerin aus den Niederlanden dem Angeklagten eine in Holland bestellte Drogenlieferung übergab. Für die 3,25 Kilo Haschisch bekam sie im Gegenzug 10 000 Euro in bar von dem Saarländer. Unmittelbar nach der Übergabe schlug die Polizei zu. Der spätere Angeklagte und die zwischenzeitlich bereits verurteilte Niederländerin wurden festgenommen, Drogen und Bargeld wurden sichergestellt.
Im Anschluss an diese Aktion machten sich die Ermittler auf den Weg zur Wohnung des 36-Jährigen im nördlichen Saarland. Als die Beamten die Räume durchsuchten, entdeckten sie ein regelrechtes Gemischtwarendepot mit Drogen und staunten nicht schlecht. Am Ende lagen insgesamt elf Kilogramm Amphetamin, sechs Kilo Haschisch, fünf Kilo Marihuana und zweieinhalb Kilogramm Ecstasy-Pillen auf der Waage. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln entdeckten die Polizisten zudem eine Schreckschusspistole und eine Luftdruckpistole, jeweils mit passender Munition . Damit wurde es für den Angeklagten richtig ernst. Für den bewaffneten Handel mit Drogen schreibt das Strafrecht nämlich eine Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis vor. Das ist die gleiche Mindeststrafe wie bei Totschlag. Und sie gilt nicht nur bei scharfen Waffen, sondern auch bei Schreckschusswaffen.
Mehrjährige Haftstrafe
Vor diesem Hintergrund war von Anfang an klar, dass dem 36-Jährigen vor Gericht eine mehrjährige Haftstrafe drohte.
Der Mann ist seit Jahren drogenabhängig, hat aber trotzdem regelmäßig gearbeitet. Er will die nun anstehende Zeit hinter Gittern offenbar nutzen, um von den Betäubungsmitteln wegzukommen. Er legte vor Gericht ein volles Geständnis ab und erklärte sich zu einer zweijährigen Drogentherapie bereit. Diese könnte im Spätsommer dieses Jahres beginnen. Sollte der 36-Jährige die Therapie erfolgreich bestehen, könnte er frühestens nach der Verbüßung der Hälfte seiner Strafe vorzeitig auf Bewährung entlassen werden. Das wäre frühestens im Spätsommer 2019, also mehr als drei Jahre nach dem geplatzten Haschischgeschäft in Perl.