Ehepaar aus Schmelz soll Kind in Käfig gehalten haben – Urteil am Landgericht Saarbrücken erwartet

Ein Ehepaar aus Schmelz muss sich derzeit vor dem Saarbrücker Landgericht wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Die Angeklagten sollen ihre Tochter über mehrere Monate in einen Käfig gesperrt haben.
Der Prozess wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Prozess wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Prozess wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Prozess wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Ehepaar aus Schmelz soll Kind in Käfig gehalten haben

Im Jahr 2021 soll ein Ehepaar aus Schmelz ihre damals siebenjährige Tochter über drei Monate fast jede Nacht in einen Gitterkäfig gesperrt haben: Laut „SR“ sind das die Vorwürfe, mit denen das Paar in einem aktuellen Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken konfrontiert wird. Dem Sender zufolge lautet die Anklage auf Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Vor Gericht hätten die Angeklagten die Tat bereits eingeräumt. Dem Opfer sei so auch eine Aussage vor dem Landgericht Saarbrücken erspart geblieben. Das Mädchen, derzeit in Jugendamt-Obhut, hatte sich laut Sender zuvor selbst an die Familienhilfe gewandt.

Zeugen sagten zu Hausdurchsuchung aus

Wie ebenso aus dem „SR“-Bericht hervorgeht, sagten am heutigen Dienstag (7. März 2023) unter anderem vier Polizeibeamte als Zeugen aus. Sie berichteten von Vernehmungen und der Hausdurchsuchung. Bei dieser hätte sich das Kinderzimmer des Mädchens als „bemerkenswert karg“ dargestellt – mit nur einem einzigen Kuscheltier.

„Mitleidlosigkeit und Gefühlskälte“

Laut Sender spricht die Anklage in dem Fall bezüglich des Ehepaars von „Mitleidlosigkeit und Gefühlskälte“. Auch mit Kabelbindern soll das Opfer an den Gitterkäfig gesperrt worden sein. Die Box soll zudem mit einem Vorhängeschloss und einer Kette gesichert worden sein.

Den angeklagten Stiefvater des Mädchens hatte es nach Angaben des „SR“ wohl gestört, dass sich die damals Siebenjährige einnässte und Schränke umsortierte. Das gehe aus dem Prozess hervor. Bei der Mutter des Kindes habe ein Gutachter darüber hinaus Bindungsstörungen festgestellt.

Urteil für Freitag erwartet

Für Freitag (10. März 2023) werde ein Urteil in dem Prozess erwartet.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk