„Erschreckendes Bild“: Polizei rettet acht Hunde aus verwahrloster Wohnung in Nonnweiler

Wegen schlechter Tierhaltung hat die Polizei acht Hunde aus einer Wohnung in Nonnweiler-Kastel gerettet. Vor Ort bot sich den Beamt:innen "ein erschreckendes Bild":
Gerettet wurden acht Hunde, so die Polizei. Symbolfoto: BeckerBredel
Gerettet wurden acht Hunde, so die Polizei. Symbolfoto: BeckerBredel

Nach Überprüfung von Hundehaltung in Nonnweiler: Polizei leistet Amts- und Vollzugshilfe

Am gestrigen Mittwoch (23. Februar 2022) hat die Polizeiinspektion Nordsaarland nach eigenen Angaben Amts- und Vollzugshilfe auf Anfrage des amtstierärztlichen Dienstes sowie des Saar-Veterinäramtes geleistet. Darüber informierten die Beamt:innen am späten Abend. Der Anlass: Zuvor hatte es eine entsprechende Überprüfung der Hundehaltung in einem Anwesen in Nonnweiler-Kastel gegeben, hieß es. Infolge dieser stand eine mögliche Wegnahme von Hunden im Raum.

Polizei: „Ein erschreckendes Bild“

In der Wohnung angekommen, bot sich den einschreitenden Beamt:innen „ein erschreckendes Bild“, teilte die Polizei weiter mit. Den Angaben zufolge waren in der gesamten Wohnung Hundeexkremente sowie Unrat verteilt.

Acht Hunde gerettet

In der Folge retteten die Einsatzkräfte insgesamt acht Hunde aus der Wohnung in Nonnweiler-Kastel. „Die Hundehalter, eine 37-jährige Frau und ein 45-jähriger Mann, zeigten sich zwar während der Maßnahme kooperativ, aber in der Vergangenheit gab es vermehrt Beschwerden bzgl. der Hundehaltung aus der Anwohnerschaft“, hieß es seitens der Beamt:innen. Das führte der Mitteilung zufolge letztlich auch zum Einschreiten der Polizei.

An Ort und Stelle wurde der Frau und dem Mann ein Hundehalteverbot ausgesprochen. Derweil dokumentierte das Landesveterinäramt die Zustände in der Wohnung mit entsprechenden Fotos ausführlich.

Meldung auch an Jugendamt

„Da in dem Haushalt auch drei Kinder wohnen, musste der Umstand dem zuständigen Jugendamt gemeldet werden“, teilte die Inspektion Nordsaarland darüber hinaus mit. Allerdings müsse dabei angemerkt werden, „dass die Kinder zum Zeitpunkt der Maßnahme keinen verwahrlosten oder kränklichen Eindruck machten“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Nordsaarland, 24.02.2022