Falsche Aussagen des Gutachters: Prozess um tödlichen Unfall auf A620 bei Saarbrücken vertagt

Der Prozess gegen die Verursacherin eines Auffahrunfalls auf der A620, bei dem ein 23-Jähriger ums Leben kam, wurde vertagt. Ein Gutachter soll am Landgericht falsche Angaben gemacht haben.
Ein 23-Jähriger verstarb noch am Unfallort in seinem Kleinwagen. Archivfoto: Feuerwehr Völklingen
Ein 23-Jähriger verstarb noch am Unfallort in seinem Kleinwagen. Archivfoto: Feuerwehr Völklingen
Ein 23-Jähriger verstarb noch am Unfallort in seinem Kleinwagen. Archivfoto: Feuerwehr Völklingen
Ein 23-Jähriger verstarb noch am Unfallort in seinem Kleinwagen. Archivfoto: Feuerwehr Völklingen

Die Angeklagte war im August 2016 auf der A620 bei Saarbrücken-Klarenthal in das Ende eines Staus gerast. Bei dem Auffahrunfall kam ein junger Mann ums Leben.

Berufung eingelegt: Prozess wurde neu aufgerollt

Das Amtsgericht in Völklingen verurteilte die Frau zu einer Bewährungsstrafe. Daraufhin legten sowohl die Eltern des 23-Jährigen als auch die Unfallfahrerin selbst Berufung ein. Auch in zweiter Instanz wurde das Urteil bestätigt. Die Verursacherin gab einen Krampfanfall als Grund für den Unfall an. 

Tödlicher Auffahrunfall in Saarbrücken: Prozess wird neu verhandelt

Gutachter machte wohl falsche Angaben zur Schuldfähigkeit 

Nun wird der Fall vor dem Landgericht in Saarbrücken verhandelt. Dabei kam es am Montag (25. Mai 2020) jedoch zu Ungereimtheiten mit einem Gutachter. Dieser sollte die Schulfähigkeit der Angeklagten prüfen. Allerdings machte er dabei wohl falsche Angaben darüber, wie das Gutachten entstanden war.

Wie der „SR“ berichtet, habe der Gutachter angegeben, bei der SHG-Klinik keinen Zugriff auf medizinische Rechercheportale erhalten zu haben. Ein Mitarbeiter des Krankenhauses dementierte diese Behauptung. Der Zeuge habe jede Möglichkeit zur Nachforschung gehabt. 

Verteidigung zweifelt an Glaubwürdigkeit

Die Einschätzung besagte, dass keine Hinweise auf einen Krampfanfall bei der Verursacherin vorlägen. Die Verteidigung jedoch warf dem Gutachter vor, in Hinblick auf seine medizinischen Recherchen nicht die Wahrheit zu sagen. Auch das nötige Fachwissen fehlte ihm. Sowohl das Gericht als auch der Staatsanwalt teilten diese Meinung. Der Prozess wird nun vertagt und soll im Herbst ein weiteres Mal neu aufgerollt werden. 

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Artikel