Fehler von Saar-Behörden im Fall Kusel? Innenausschuss weist Kritik zurück

Haben saarländische Behörden in den vergangenen Jahren Fehler gemacht und hätten durch ein frühes Eingreifen den Polizistenmord bei Kusel verhindern können? Mit dieser Frage hat sich der Innenausschuss des saarländischen Landtages am heutigen Donnerstag (3. März 2022) beschäftigt:
Der Innenausschuss des saarländischen Landtags sieht keine Fehler beim Vorgehen der Behörden im Vorfeld des Polizistenmordes bei Kusel. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Der Innenausschuss des saarländischen Landtags sieht keine Fehler beim Vorgehen der Behörden im Vorfeld des Polizistenmordes bei Kusel. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Vor rund vier Wochen wurden im Landkreis Kusel eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Polizei-Oberkommissar getötet. Tatverdächtiger ist der 38-jährige Andreas S. aus Spiesen-Elversberg. Dieser hatte zum Tatzeitpunkt eigentlich keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen mehr. Dennoch fand man neben den beiden Tatwaffen bei einer Durchsuchung des Wohnhauses des Tatverdächtigen noch fünf Kurzwaffen, ein Repetiergewehr, zehn weitere Langwaffen, eine Armbrust sowie ein Schalldämpfer und Munition.

Hätten die Behörden früher eingreifen müssen?

Da der 38-Jährige bereits seit vielen Jahren in großem Stil illegal gejagt und wegen Verstößen bei den Behörden bekannt gewesen sein soll, wurde in den vergangenen Tagen Kritik an den Unteren Jagd- und Waffenbehörden im Saarland laut. So berichtete die „Saarbrücker Zeitung“ erst am gestrigen Mittwoch (2. März 2022), dass zwei Waffenrechtsexperten den saarländischen Behörden „gravierende rechtliche Fehleinschätzungen“ vorwerfen.

Innenausschuss des Saar-Landtags weist Kritik an Behörden zurück

Mit der Frage, ob die Behörden im Vorfeld des Polizistenmordes bei Kusel nicht konsequent genug gegen den 38-jährigen Andreas S. vorgegangen sind, hat sich am heutigen Donnerstag auch der Innenausschuss des saarländischen Landtags beschäftigt. „Der Sachverhalt wurde so dargestellt, dass wir feststellen konnten, dass es derzeit keine Hinweise auf ein behördliches Versagen gibt, dass also Waffen- und Jagdbehörden hier ordnungsgemäß im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt haben“, sagte Petra Berg (SPD) als Vorsitzende des Innenausschusses am Donnerstagnachmittag.

Seit 2004 mehr als 20 Verfahren gegen Andreas S.

Laut Berg sei festgestellt worden, dass es sich um „die Tat eines hochkriminellen Mannes“ handele, „die auch durch behördliches Eingreifen nicht hätte verhindert werden können“. Gegen Andreas S. habe es bereits seit 2004 mehr als 20 Verfahren gegeben und der Jagdschein war ihm entzogen worden. Das alles habe aber nicht verhindern können, dass der 38-Jährige immer wieder „mit Waffen hantiert und seiner Jagdleidenschaft gefrönt“ habe. Der Fall zeige laut Berg aber, dass es waffenrechtliche Fragen gebe, die zu überdenken seien. Insbesondere, warum bei schwebenden Verfahren eine Waffenbesitzkarte nicht entzogen wird, um eine weitere Nutzung von Waffen zu verhindern.

Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren

Wem der Tatverdächtige die Waffen übergeben habe und von wem er welche bekommen habe – diese Fragen seien mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht beantwortet worden, sagte die Ausschussvorsitzende Berg. Die Ermittler:innen hätten mitgeteilt, dass mögliche Straftaten vor allem rund um das Jahr 2017 erneut beleuchtet würden, da diese noch nicht verjährt sind. Eine dieser Taten bot besondere Brisanz, da auch schwere Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten im Raum stehen: „Schwerer Vorwurf: Polizist soll Andreas S. beim Wildern geholfen haben“.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Berichte der „Saarbrücker Zeitung“ und des „Saarländischen Rundfunks“
– eigene Berichte