Geständnis im Yeboah-Prozess: Angeklagter belastet Bekannten

Der Angeklagte im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag in Saarlouis im Jahr 1991 hat ausgesagt. Er räumte dabei zwar eine Beteiligung ein, beschuldigte jedoch einen Bekannten.
Wegen Mordes wurde ein Mann bereits verurteilt. Archivfoto: dpa-Bildfunk
Wegen Mordes wurde ein Mann bereits verurteilt. Archivfoto: dpa-Bildfunk

Peter S., der sich vor dem Oberlandesgericht in Koblenz wegen eines tödlichen Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim verantworten muss, hat ausgesagt. Der Anwalt des 51-Jährigen las die Einlassung am heutigen Dienstag (9. Mai 2023) vor.

Peter S. beschuldigt Bekannten, den Brand gelegt zu haben

Der Angeklagte räumte darin ein, bei der Tat vor mehr als 30 Jahren in Saarlouis dabei gewesen zu sein. Die Idee zur Tat sei aber von einem Bekannten aus der damaligen rechten Szene gekommen. Dieser habe auch den Brand gelegt. Peter S. sei in der Nacht stark angetrunken gewesen. Er bedauere den Vorfall „zutiefst“. Bislang hatte der 51-Jährige die Vorwürfe bestritten.

Bei dem Anschlag starb Samuel Yeboah

Peter S. steht seit November 2022 wegen Mordes in einem Fall sowie versuchten Mordes in 20 Fällen vor Gericht. Bei dem Brandanschlag in einer Septembernacht 1991 war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana gestorben. Zwei Hausbewohner entkamen den Flammen nur durch den Sprung aus einem Fenster. Dabei brachen sie sich Knochen. 18 weitere Personen konnten sich unverletzt ins Freie retten.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur