Gibt es im Saarland künftig Polizisten, die kleiner als 1,62 Meter sind?
Im Saarland könnten bald auch Polizeibewerberinnen und -bewerber eingestellt werden, die kleiner als 1,62 Meter sind. Sie sollen alternativ bei ihrer Bewerbung einen Körpereignungstest absolvieren, der gerade im Innenministerium konzipiert wird und sich an der Praxis in Bayern und Nordrhein-Westfalen orientiert. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine CDU-Anfrage im Landtag hervor. Zuvor hatten andere Medien darüber berichtet.
Saarland hat strenge Anforderungen
Bundesweit hat das Saarland mit einer geforderten, einheitlichen Mindestgröße von 1,62 Meter für Frauen und Männer eine der strengsten Anforderungen für Polizeibewerber. In Hessen beispielsweise liegt sie nach Recherchen der saarländischen Landesregierung bei 1,55 Metern. In einigen Bundesländern wie etwa Bremen oder Mecklenburg-Vorpommern und auch bei der Bundespolizei oder dem Bundeskriminalamt gebe es keinerlei Vorgaben zur Mindestgröße. Im Nachbarland Rheinland-Pfalz betrage die Voraussetzung wie im Saarland ebenfalls 1,62 Meter. Hier gebe es aber bereits Körpereignungstests – wie etwa in Niedersachsen und NRW, wo die Mindestgröße einen Zentimeter mehr betrage.
Woran sich die Mindestgröße orientiert
Nach Ansicht der Landesregierung müssten die Betroffenen in dem Test den Nachweis erbringen, dass ihre Unterschreitung der festgelegten Mindestgröße zu keiner Beschränkung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führe. Die Anforderung der Mindestgröße orientiert sich an den Anforderungen an motorische Kompetenzen der Polizeibeamten und an Untersuchungen, wonach die Körpergröße im Zusammenhang mit der sogenannten Maximalkraft eines Menschen steht. Zudem sprächen auch Mechanismen aus der Psychologie/Kriminologie dafür, weil gegenüber größeren Vollzugsbeamten ein renitentes Verhalten „eher seltener zu erwarten“ sei.
Gewerkschaft begrüßt Pläne
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland begrüßt die Pläne, einen alternativen Körpereignungstest einzuführen. „Selbstverständlich spielt die Körpergröße bei der Polizei im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsetzungsfähigkeit eine Rolle. Aus Sicht der GdP besteht jedoch zwischen einer strikten Körpergröße als absoluter Einstellungsvoraussetzung und der gänzlichen Abschaffung selbiger Spielraum, ohne hierbei Abstriche bei der Qualität der Bewerbenden machen zu müssen, teilte der GdP-Vorsitzende Andreas Rinnert auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die GdP spreche sich daher dafür aus, künftig auch Bewerberinnen und Bewerbern unter 1,62 Meter Körpergröße unter bestimmten Voraussetzungen eine Einstellung bei der saarländischen Polizei zu ermöglichen.
Bewerberzahlen laut Regierung stabil
Die Landesregierung widersprach jedoch der Aussage der CDU-Abgeordneten Anja Wagner-Scheid, dass die Zahlen der Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst sinken. Tatsächlich seien sie „grundsätzlich stabil und konnten sogar in diesem Jahr gesteigert werden“, heißt es in der Antwort. So seien im Bewerbungsverfahren für die Einstellung zum 1. Oktober 2024 insgesamt 849 Bewerbungen eingegangen – und damit die zweithöchste Bewerberzahl für die Einstellungsjahre 2017 bis 2024.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur