Polizeigewerkschaft und Saarbrücker OB fordern Stopp des Cannabis-Gesetzes

Nach dem Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt hat auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland Kritik am geplanten Cannabis-Gesetz geäußert. Beide fordern die saarländische Landesregierung auf, dieses im Bundesrat zu stoppen. Die Argumente:
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt appellieren für einen Stopp des geplanten Cannabis-Gesetzes im Bundesrat. Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa-Bildfunk
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt appellieren für einen Stopp des geplanten Cannabis-Gesetzes im Bundesrat. Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa-Bildfunk

GdP und OB Conradt appellieren zum Stopp des Cannabis-Gesetzes

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) setzen sich dafür ein, das geplante Cannabis-Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Bereits im Februar hatte Conradt die Landesregierung aufgefordert, dieses abzulehnen. Seinen Appell hat der OB nun erneuert, nachdem auch die GdP Kritik an dem Gesetz geäußert hatte.

Brief an Rehlinger: Gesetz bedürfe Anpassungen

In einem Brief an Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) appelliert die Gewerkschaft angesichts „massiver Kritik“ den Vermittlungsausschuss anzurufen. Laut des GdP-Landesvorsitzenden Andreas Rinnert bedürfe das Gesetz weiterer Anpassungen, es sei „nicht praxistauglich“. So mangele es etwa durch fehlende Übergangsfristen an Vorbereitungszeit für Justiz und Polizei. So entstehe „Rechts- und Handlungsunsicherheit“ auf allen Seiten.

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Mehrbelastung, „Cannabis-Tourismus“ und Neuorientierung bei Dealer:innen befürchtet

Zudem befürchtet die Gewerkschaft eine Mehrbelastung der Polizei durch Kontrollen auf der Straße, im Privaten und in Anbauvereinen sowie „Cannabis-Tourismus“ im Saarland. Eine weitere Sorge: Die Organisierte Kriminalität könnte ihre Zielgruppen und -märkte etwa in Richtung Jugend und „härtere“ Drogen verschieben. Um am Schwarzmarkt zu ermitteln, benötige die Polizei mehr Ressourcen. Zudem brauche es mehr Präventionsangebote.

Auswirkungen auf Straßenverkehr unklar

Auch die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf den Straßenverkehr seien noch unklar. Es fehle ein Grenzwert und auch die Ausstattung zur Kontrolle bei Verkehrsteilnehmenden. Das Gesetz sei zudem so offen formuliert, dass alle Bundesländer es unterschiedlich umsetzen könnten.

Auch OB Conradt fordert Bundesrat auf, das Gesetz in aktueller Form zu verhindern

Der Bundesrat habe die Chance zu verhindern, dass ein Gesetz mit dringendem Verbesserungsbedarf in Kraft tritt, so die GdP. Dem pflichtet auch OB Conradt bei. „Dieses Gesetz ist schlecht gemacht. In seiner aktuellen Form schützt es Menschen unter 21 Jahren bei weitem nicht ausreichend vor den Gefahren des Cannabiskonsums“, so der Saarbrücker Rathauschef. Auch er befürchtet einen Anstieg des Drogentourismus und unkontrolliertes Agieren von Drogendealer:innen. Zudem fehle eine Abstimmung mit Frankreich.

„Die saarländische Landesregierung muss dieses Cannabis-Gesetz im Bundesrat ablehnen„, appelliert der Oberbürgermeister. Dieser berät am 22. März 2024 über das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis.

Pro und Contra: Was spricht für eine Legalisierung?

Befürworter:innen der Legalisierung sehen statt der Gefahr eines Anstiegs der Kriminalität vielmehr eine Chance, den Schwarzmarkt einzudämmen. Der kontrollierte Verkauf würde zudem die Gefahr von Verunreinigungen und bedenklichem THC-Gehalt senken. Eine Legalisierung könnte demnach für bessere Qualität sorgen. Zudem ist unklar, ob Cannabis tatsächlich eine „Einstiegsdroge“ ist, die den Weg zu härteren Drogen ebnet und ob eine Legalisierung zu höherem Konsum führt. Eine Pro- und Contra-Argumentation hat der SWR zusammengestellt.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken