Großeinsatz in Rehlingen-Siersburg wegen „schusswaffenähnlichem Gegenstand“ – Polizei verfolgt Jugendlichen
Zeugen melden „schusswaffenähnlichen Gegenstand“ in Hemmersdorf
Am gestrigen Donnerstagabend (4. April 2024), gegen 19.40 Uhr, hat die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken nach eigenen Angaben Kenntnis über einen mutmaßlichen Vorfall in der Bahnhofshalle am Haltepunkt in Hemmersdorf erhalten. Zu dem Zeitpunkt wollen Zeugen bemerkt haben, dass aus einer vierköpfigen Personengruppe heraus „eine männliche Person mit einem schusswaffenähnlichen Gegenstand hantieren würde“. In der Folge rückten laut Mitteilung „starke Kräfte“ der Bundespolizei zu dem Haltepunkt in Hemmersdorf aus.
Ermittlungen führen zu Jugendlichem
Die Bundespolizei weiter zum Einsatz: „Laut Zeugenaussagen entfernte sich ein vermutlich 13-Jähriger aus dieser Personengruppe heraus über die Gleise in Richtung eines Kindergartens“. Im näheren Umfeld des Kindergartens habe man den Jugendlichen zunächst nicht feststellen können. Unterdessen habe eine Streife am Haltepunkt Hemmersdorf drei Personen angetroffen, „die der zuvor genannten Gruppe zugeordnet werden konnten“. Es folgte die Ermittlung der „Wohnanschrift des vermutlichen Inhabers der Waffe“.
Pistole stellt sich als Softairwaffe heraus
Anschließend seien „robust ausgestattete Einsatzkräfte zur bekannten Adresse“ ausgerückt. Dort wurde festgestellt: „Die zuvor als Schusswaffe identifizierte Pistole stellte sich als Softairwaffe heraus“. Dann gab es sowohl für den Jugendlichen als auch dessen Erziehungsberechtigten eine Ansprache. Sie wurden nach Angaben der Bundespolizei Saarbrücken „auf die Brisanz eines solchen Verhaltens und deren möglichen Konsequenzen hingewiesen“. Die Bundespolizei leitete eigenen Angaben zufolge ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Hinweis der Bundespolizei
Abschließend hieß es: „Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Handhaben oder vermeintliche Spielen in der Öffentlichkeit mit (Anscheins-)Waffen immer zu großen Polizeieinsätzen und umfangreichen polizeilichen Maßnahmen führt“. Das geschehe nicht nur in Hinblick auf anstehende Großveranstaltungen, wie etwa die Olympischen Spiele, sondern gehe ebenso auf Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zurück – „bspw. Paris, Bataclan, usw.“, so die Bundespolizei.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, 05.04.2024