Handy von S. untersucht: Diese Bilder, Videos und Texte wurden gefunden

Am zehnten Verhandlungstag im Mordprozess gegen S. hat unter anderem ein IT-Techniker zum Mobiltelefon des Hauptangeklagten ausgesagt. Der Zeuge berichtete von diesen Funden:
Der Hauptangeklagte (rechts) kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach
Der Hauptangeklagte (rechts) kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

Keine Tatnachstellung im Polizistenmord-Prozess

Im Mordprozess um zwei getötete Polizeikräfte nahe Kusel hat das Landgericht Kaiserslautern einen Antrag auf Tatortbegehung abgelehnt. Der Antrag war von der Verteidigung des Hauptangeklagten gestellt worden. Ein solcher Auswärtstermin zur Tatnachstellung bei Ulmet sei nicht erforderlich, teilte Richter Raphael Mall am heutigen Donnerstag (21. Juli 2022) mit. Die im Prozess geäußerten Schilderungen des Hauptangeklagten hätten anhand von Fotos und Plänen bereits im Gerichtssaal geprüft werden können. Der Richter rüffelte den Hauptangeklagten, weil dieser während der Begründung mit seinem Anwalt gesprochen habe. „Das ist doch für Sie. Dann hören Sie doch zu.“

IT-Techniker sagt zu Handy von S. aus

Das Gericht hörte am zehnten Verhandlungstag zudem einen IT-Techniker zum Mobiltelefon des Hauptangeklagten. Der 30-Jährige berichtete, gefunden worden sei unter anderem das Bild einer Pistole mit dem zugefügten Spruch „3G Geölt Geladen Griffbereit“ – zudem Videoclips, auf denen getötete Tiere zu sehen seien. Gefunden worden seien auf dem Telefon auch etwa ein Text aus der „Saarbrücker Zeitung“ über Wilderei und ein weiterer Text über den Strafrahmen für Wilderei.

Der Hauptangeklagte sagte mit Verweis auf die Texte: „Ich wusste ja, was mir bei Wilderei droht. Geldstrafe oder Bewährungsstrafe. Es macht gar keinen Sinn, jemanden zu erschießen.“ Der 39-Jährige sagte im Prozess, sein Komplize habe die Polizistin erschossen. Er selbst habe zwar den Polizisten getötet, aber in einer Art Notwehrsituation.

Vorwürfe der Verteidigung

Die Verteidigung des Hauptangeklagten warf dem Sachverständigen eine „subjektive Wertung“ des Handy-Inhalts vor. „Der Zeuge versucht, den Eindruck zu erwecken, hier sei ein perverser Mensch, der quält gerne Tiere.“ Von Anfang an werde versucht, „hier ein Monster zu kreieren“.

Obduktionsergebnis offenbart große Brutalität

Ein am zehnten Verhandlungstag von einem Rechtsmediziner vorgelegtes Obduktionsergebnis sprach erneut für eine große Brutalität der Tat. Demnach wies die junge Polizistin schwerste Kopfverletzungen von zwei Gewehrschüssen auf, wie der Sachverständige sagte. Bereits nach dem ersten Schuss sei das Bewusstsein der 24-Jährigen „erloschen oder stark eingeschränkt“ gewesen. Der zweite, „todesursächliche“ Schuss sei aus einer Entfernung von maximal einem Meter abgegeben worden.

Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar mit Schüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Einem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber nicht geschossen haben.

Der nächste Verhandlungstag ist für den 11. August vorgesehen. Das Gericht vereinbarte am Donnerstag weitere Termine bis Ende November.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur