Hauptangeklagter im Polizistenmord-Prozess ist uneingeschränkt schuldfähig
Gutachten: Hauptangeklagter im Polizistenmord-Prozess ist schuldfähig
Der Hauptangeklagte im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeikräfte bei Kusel ist laut einem psychiatrischen Gutachten uneingeschränkt schuldfähig. Zwar zeige der 39-Jährige einen Hang zur Selbstüberschätzung sowie eine „gewisse Gemütskälte“ und „Eigenschaften, die man bei Psychopathen findet“, sagte ein Sachverständiger am heutigen Montag (7. November 2022) im Landgericht Kaiserslautern. Es gebe aber keine Anhaltspunkte für ein neurologisches Leiden oder eine klassische Persönlichkeitsstörung.
Experte spricht sich gegen mögliche Sicherungsverwahrung aus
Der Experte sprach sich gegen eine mögliche Sicherungsverwahrung für den 39-Jährigen aus, bei der Straftäter:innen auch nach Verbüßen ihrer eigentlichen Strafe in Haft bleiben. Er sehe die Tat von Ende Januar als „Einzelgeschehen“ und nicht als Tat aus einer konkreten Neigung heraus wie etwa Mordlust, sagte der Sachverständige Michael Rösler zum Richter. „Ich kann Ihnen da keine positive Empfehlung geben.“
Urteil womöglich Ende November
Der Prozess läuft seit Juni. Am 22. November sollen die Plädoyers gesprochen werden. Das Urteil wird für den 30. November erwartet.
Hintergrund
Der 39 Jahre alte Hauptangeklagte soll eine junge Polizistin und ihren Kollegen bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer abgelegenen Kreisstraße erschossen haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann Jagdwilderei vertuschen wollte. Nebenangeklagter ist ein 33 Jahre alter Mann. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll er bei der Tat dabei gewesen sein, aber nicht geschossen haben. Er soll jedoch beim Verwischen der Spuren geholfen haben.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur