Hauptzeugin im Yeboah-Mordfall will auf Belohnung verzichten

Die Hauptzeugin im Koblenzer Prozess um einen mutmaßlichen Brandanschlag mit einem Toten und zwei Verletzten auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis verzichtet nach eigener Aussage für ihre Hinweise auf eine Belohnung.
In Koblenz wird dem Angeklagten derzeit der Prozess gemacht. Foto: dpa-Bildfunk
In Koblenz wird dem Angeklagten derzeit der Prozess gemacht. Foto: dpa-Bildfunk

Hauptzeugin im Yeboah-Prozess will auf Belohnung verzichten

Die Hauptzeugin im Koblenzer Prozess um einen mutmaßlichen Brandanschlag mit einem Toten und zwei Verletzten auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis verzichtet nach eigener Aussage für ihre Hinweise auf eine Belohnung. Diese sollten lieber die Hinterbliebenen der Attacke erhalten, sagte sie am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Sie habe auch erst nach ihrer Strafanzeige von dieser Geldsumme erfahren – in ihrer dritten Vernehmung bei der Polizei. 20.000 Mark waren einst für Täterhinweise ausgelobt worden.

Die Zeugin wurde am Montag vor einem Staatsschutzsenat des OLG vereidigt, da ihrer Aussage besonderes Gewicht zukam – ohne sie wäre es nicht mehr zu dem Prozess nach drei Jahrzehnten gekommen. Es gibt beispielsweise weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren in dem Verfahren. Der Angeklagte steht seit November 2022 wegen des Vorwurfs des Mordes sowie des versuchten Mordes in 20 Fällen vor Gericht. Mord verjährt nicht.

Bundesanwaltschaft geht von rassistischer Tat aus

Bei dem nächtlichen mutmaßlichen Brandanschlag im Saarland vor mehr als drei Jahrzehnten war der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana nach schwersten Verbrennungen gestorben. Zwei andere Hausbewohner brachen sich Knochen beim Sprung aus einem Fenster, 18 Bewohner konnten unverletzt fliehen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten heutigen Familienvater vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Der 51-jährige Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Angeklagter soll bei Grillfest mit Tat geprahlt haben

Die ersten Ermittlungen wurden schon vor rund 30 Jahren eingestellt. Die Schlüsselzeugin, eine Heilerziehungspflegerin, wiederholte am Montag ihre ersten Angaben von einem früheren langen Verhandlungstag: Der Angeklagte habe ihr 2007 bei einem Grillfest mit Blick auf den Brandanschlag 1991 in Saarlouis gesagt: „Das war ich und sie haben mich nie erwischt.“

Hauptzeugin: „Ich war komplett geschockt“

Sie habe damals noch nicht gewusst, dass es bei dem Brand auch einen Toten gegeben habe. Das habe sie erst 2019 zufällig im Internet gelesen: „Ich war komplett geschockt.“ Das Grillfest zwölf Jahre zuvor habe ihr plötzlich „wieder vor Augen“ gestanden. Zwei Tage lang habe sie überlegt – und sich dann für ihre Online-Anzeige bei der Polizei entschieden. Ihren Eltern sei das aus Angst von Unannehmlichkeiten nicht recht gewesen, was sie nachvollziehen könne. Die Zeugin war in Begleitung der Polizei nach Koblenz gekommen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur