Heimtückischer Mord in Riegelsberg: 55-Jähriger soll Ehefrau getötet und in Wald verscharrt haben

Am heutigen Freitag (28. Juli 2023) hat vor dem Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 55-Jährigen aus Riegelsberg begonnen. Dieser soll seine 53-jährige Ehefrau getötet und ihre Leiche in einem Wald verscharrt haben. Wie die Verteidigung und die Nebenanklage den Fall beurteilen:
Dem Angeklagten aus Riegelsberg wird vorgeworfen, seine 53-jährige Frau im Februar im Keller des gemeinsamen Hauses mit einem Handtuch erdrosselt und den Leichnam anschließend in einem Wald vergraben zu haben. Foto:Katja Sponholz/dpa
Dem Angeklagten aus Riegelsberg wird vorgeworfen, seine 53-jährige Frau im Februar im Keller des gemeinsamen Hauses mit einem Handtuch erdrosselt und den Leichnam anschließend in einem Wald vergraben zu haben. Foto:Katja Sponholz/dpa

Mann aus Riegelsberg wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen vor Gericht

Am heutigen Freitag (28. Juli 2023) hat vor dem Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 55-jährigen Mann aus Riegelsberg begonnen, der seine 53-jährige Ehefrau ermordet und ihre Leiche anschließend im Wald verscharrt haben soll. Die Anklage geht von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus.

Das wird dem Angeklagten vorgeworfen

Der Angeklagte soll seine Frau im vergangenen Februar im Keller ihres Hauses von hinten mit einem Geschirrtuch erdrosselt haben, nachdem sie sich nicht habe von ihm küssen lassen wollen. Nachdem er die Frau getötet habe, soll der 55-Jährige zunächst versucht haben, die Ermittler zu täuschen. So habe er sein Handy in seinen vor dem Wohnhaus geparkten Firmenwagen gelegt, damit man seine anschließenden Wege nicht mehr anhand eines Bewegungsprofils nachverfolgen kann. Dann sei er mit der Leiche seiner Frau im Kofferraum des gemeinsamen Familienautos zur Arbeitsstätte der Frau in Alt-Saarbrücken gefahren, um zu suggerieren, dass die 53-Jährige an ihrer Arbeitsstelle angekommen sei und erst später verschwand. Hier habe der 55-Jährige dann das Handy seiner Frau abgeschaltet.

Die Leiche der 53-Jährigen soll er dann in einem Wald bei Riegelsberg vergraben haben. Seine blutverschmierte Kleidung soll er etwa sieben Kilometer weiter vergraben haben. Zehn Tage nach der Tat gestand der Angeklagte sein Handeln und führte die Polizei zum Versteck der Leiche.

Frau wollte sich offenbar von ihrem Mann trennen: Nebenanklage spricht von „klassischem Femizid“

Den Angaben der Anklage zufolge war das Paar seit 28 Jahren verheiratet und wohnte mit vier Kindern zwischen 13 und 21 Jahren und einem Enkel in einem Einfamilienhaus, das der Frau alleine gehörte. Bereits seit Sommer 2022 habe es in der Ehe massive Spannungen gegeben. Zum einen, weil die Frau sich geweigert habe, das Haus im Grundbuch auch auf ihren Mann eintragen zu lassen. Zum anderen, weil die Frau sich immer mehr von ihrem Mann zurückgezogen habe. Die Frau habe zudem eine neue Vollzeitstelle gesucht, um ihre Familie versorgen zu können, da sie eine Trennung von ihrem Mann beabsichtigt habe.

„Ich würde das als einen klassischen Femizid einordnen“, sagte Nebenklage-Vertreterin Rosetta Puma zu den Tatvorwürfen. Sie vertritt zwei der vier Kinder, die Nebenanklage erhoben haben. Die Rechtsanwältin führte weiter aus: „Jeden dritten Tag in Deutschland stirbt eine Frau durch einen Partner oder Ex-Partner – und das ist leider, so wie es aussieht, eines dieser Beispiele dafür.“ Nach Ansicht der Nebenanklage-Vertreterin liege die Motivlage klar in der festen Trennungsabsicht der später getöteten Frau sowie in Eifersucht, Kränkung und Zurückweisung.

Verteidigung wirft Frage der verminderten Schuldfähigkeit auf

Rechtsanwalt Volker Ochs, der Verteidiger des Angeklagten, wirft derweil die Frage einer möglicherweise verminderten Schuldfähigkeit seines Mandanten auf. Laut Ochs habe es sich bei dem Ehemann um einen „Familiendiktator“ gehandelt. Sein „herrschsüchtiges Verhalten, das seine Persönlichkeit zu einer kranken Persönlichkeit macht“, könne demnach eine verminderte Schuldfähigkeit begründen. Die Beurteilung der Schuldfähigkeit obliege nun der Expertise eines Sachverständigen.

So geht der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken weiter

Nach der heutigen Anklageverlesung wird der Prozess am 21. August 2023 fortgesetzt. Dann erwartet Mann auch eine Aussage des Angeklagten. Je nach Einlassung des 55-Jährigen könnte bereits am dritten Verhandlungstag, der für den 28. August 2023 angesetzt ist, ein Urteil fallen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur