Heizöl im Tank – Hauptzollamt Saarbrücken deckt auf A 8 Steuerhinterziehung auf

In der Nacht zu Mittwoch (4. März 2020) entdeckte der Zoll auf der A8 bei Saarlouis 1.200 Liter Heizöl im Tank einer Zugmaschine. Das Problem: Wegen des geringeren Steuersatzes darf Heizöl nicht als Kraftstoff verwendet werden.

Nach Angaben des Hauptzollamts Saarbrücken entdeckten Einsatzkräfte im Kraftstoffbehälter einer belgischen Zugmaschine erst kürzlich 1.200 Liter Heizöl. Das Fahrzeug war auf der A8 unterwegs, bevor es bei Saarlouis zu der Kontrolle kam.

Zoll deckt Steuerhinterziehung auf

„Die fällige Energiesteuer in Höhe von rund 600 Euro zahlte der Fahrer noch vor Ort“, teilt das Amt mit. Denn: Heizöl mit dem günstigeren Steuersatz ist zweckgebunden und darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden.

Zudem wurde gegen den belgischen Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Für die zu erwartende Strafe behielten die Einsatzkräfte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro ein.

Heizöl in Tank keine Seltenheit

Heizöl in Kraftstoffbehältern ist keine Seltenheit„, so das Hauptzollamt. Dieses habe im letzten halben Jahr im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz insgesamt 11.000 Liter Heizöl in Kraftstoffbehältern entdeckt und versteuert.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 05.03.2020