Herstellung von Drogen verhindert: Zoll stellt 300 Kilo Chemikalien sicher
Im Dezember vergangenen Jahres kontrollierten Zollbeamte am Frankfurter Flughafen eine Frachtsendung aus China. Da der Versender in der Vergangenheit bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel (BtMG)- und Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) in Erscheinung getreten war, übernahm das Zollfahndungsamt die Ermittlungen.
Ein Gutachten kam nachfolgend zu dem Ergebnis, dass sich aus der Chemikalie bestimmte Stoffe herstellen lassen (sogenannte „Cathinonderivate“). Weil die Chemikalie weder dem BtMG noch GÜG unterliegt, erfolgte zunächst eine präventive Sicherstellung im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Der Empfänger legte allerdings Widerspruch gegen die Maßnahme ein. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Das Zollkriminalamt in Köln wies den Widerspruch ebenfalls ab. Nach Rechtskraft der Beschlüsse wurde die Chemikalie nun vernichtet. Die Kosten in Höhe von 13.000 Euro muss der Empfänger zahlen.
Hans-Jürgen Schmidt (Sprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main) erklärte, dass mit der Sicherstellung der Chemikalie die Herstellung von mehreren hunderttausend Konsumeinheiten an Drogen verhindert wurde.
Verwendete Quellen:
• Bericht des Frankfurter Zolls, 19.07.2019