Kind (11) bei Unfall in Riegelsberg verletzt: Kollision zwischen Auto und Elektroroller

Am Freitag (19. Mai 2023) kam es in Riegelsberg zu einem Unfall zwischen einem Elektroroller und einem Auto, bei dem ein elfjähriges Kind verletzt wurde.
Ein elfjähriger Junge ist bei einem Unfall in Riegelsberg verletzt worden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas
Ein elfjähriger Junge ist bei einem Unfall in Riegelsberg verletzt worden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Unfall zwischen Auto und Elektroroller in Riegelsberg

Am frühen Freitagabend (19. Mai 2023) kam es auf dem Walter-Wagner-Platz in Riegelsberg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Elektroroller. Laut Angaben der Polizei befuhr ein 61-jähriger Mann aus Riegelsberg mit seinem Auto die Zufahrtsstraße des Walter-Wagner-Platzes, als vor ihm aus einer der Parkreihen ein Elektroroller von rechts auf die Zufahrtsstraße einbog. Der Roller war besetzt mit einem 14-jährigen Fahrer und einem elfjährigen Beifahrer.

Elfjähriges Kind wird bei Zusammenprall verletzt

Es kam in der Folge zu einem Zusammenprall zwischen dem Auto und dem Elektroroller, bei der der 11-jährige Sozius von dem Auto mit geringer Geschwindigkeit erfasst wurde. Laut Angaben der Polizei wurde der Elfjährige bei der Kollision am linken Unterschenkel verletzt. „Er wurde zur medizinischen Erstversorgung von einem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht“, erklärte ein Sprecher der Polizei am Sonntagmorgen. Der 14-jährige Fahrer des Elektrorollers konnte hingegen noch rechtzeitig vor der Kollision von seinem Roller abspringen und blieb unverletzt.

Polizei ermittelt gegen 61-jährigen Autofahrer und 14-jährigen Elektroroller-Fahrer

Die Polizei ermittelt nach dem Unfall in Riegelsberg sowohl gegen den 61-jährigen Autofahrer als auch gegen den 14-jährigen Rollerfahrer. Gegen den 61-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Gegen den Elektroroller-Fahrer wird ermittelt, da sein Roller nicht haftpflichtversichert ist.

„Die Polizei weist an dieser Stelle darauf hin, dass es sich bei Elektrokleinstfahrzeugen um Kraftfahrzeuge handelt, die haftpflichtversichert werden müssen. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne eine entsprechende Versicherung stellt eine Straftat dar. Auch die Beförderung von Personen ist auf Fahrzeugen dieser Art nicht gestattet und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet“, erklärt ein Sprecher der Polizei das Vorgehen gegen den 14-Jährigen.

Verwendete Quellen:
– Informationen der Polizei Völklingen vom 21.05.2023