Kontrollen in Saarbrücken: Bundespolizei Bexbach nimmt mehrere Personen fest

Gleich mehrere Einsätze in einer Nacht haben die Bundespolizei Bexbach zwischen Donnerstagabend und Freitagfrüh (10./11.10.2019) auf Trab gehalten...

Zwei Diebe im ICE
Zu mehreren Einsätzen musste die Bundespolizei Bexbach in der Nacht zum Freitag (11.10.2019) ausrücken. Wie aus einem Pressebericht der Polizei hervorgeht, mussten die Beamten zuerst gegen 21 Uhr am Hauptbahnhof Saarbrücken aktiv werden: Im ICE 9550 von Frankfurt nach Paris hatten zwei Männer ein Tablet, Bargeld und zwei Koffer gestohlen. Die alarmierte Polizei nahm die zwei einschlägig bekannten Diebe, einen 18-jährigen Marokkaner und einen 19-jährigen Syrer, vorläufig fest.

Strafverfahren eingeleitet
Dabei leisteten beide Männer erheblichen Widerstand, so dass sie zum weiteren Transport zur Dienststelle von den Polizeibeamten gefesselt werden mussten. Die gestohlenen Gegenstände wurden sichergestellt. Eine angeordnete Blutentnahme konnte nur unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden, da die Beschuldigten sich wenig kooperativ zeigten. Dabei wurden zwei Polizeibeamte leicht verletzt. Die entwendeten Gegenstände konnten bereits teilweise den Geschädigten ausgehändigt werden. Die Bundespolizei leitete die erforderlichen Strafverfahren ein.

Alkoholisiert und ohne Führerschein
Der nächste Einsatz führte die Beamten in Grenznähe: Ein aus Frankreich kommender Rollerfahrer wurde von der Bundespolizei gegen 23:50 Uhr in der Metzer Straße angehalten und kontrolliert. Das Ergebnis: Der 47-jährige Franzose war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,52 Promille. Die Bundespolizei leitete entsprechende Strafverfahren ein.

Mann hatte Waffen dabei
Noch vor 24 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte ein weiteres Fahrzeug aus Frankreich. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer, ein 25-jähriger Deutscher, in der Jackentasche eine Schreckschusswaffe mit sich führte. Außerdem lag ein Einhandmesser griffbereit in der Fahrertür.

Gestohlene Kennzeichen und kein Führerschein
Und damit nicht genug: Die amtlich ausgestellten KFZ Kennzeichen waren wegen Diebstahls ausgeschrieben und nicht auf das Fahrzeug zugelassen. Eine Fahrerlaubnis konnte der Fahrer ebenfalls nicht vorlegen. Die erforderlichen Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verdacht des Diebstahls wurden durch die Bundespolizei eingeleitet. Die gestohlenen Kennzeichen wurden sichergestellt.