Kunden schützen Mitarbeiterin in Saarlouis vor aggressiven Ladendieben

Zwei Männer sind nach einem versuchten Ladendiebstahl in Saarlouis zu drei beziehungsweise vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bei der Tat hatten Kunden Zivilcourage bewiesen.
Eine weitere Person wurde festgenommen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Eine weitere Person wurde festgenommen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Die Polizei hat zwei Männer festgenommen, die Waren aus einem Saarlouiser Drogeriemarkt stehlen wollten. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurden sie zu drei beziehungsweise vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Rucksack präpariert

Die Diebe wendeten bei dem versuchten Diebstahl am Freitagmorgen (4. März 2022) einen Trick an. Sie täuschten zunächst einen normalen Einkauf vor, indem sie in dem Laden in der Innenstadt einen Einkaufswagen mit diversen Artikeln füllten. Gleichzeitig steckte einer der Täter mehrere Packungen Rasierklingen und Kosmetikartikel in einen Rucksack. Der war so präpariert, dass die Diebstahlsicherungen an den Waren außer Funktion gesetzt werden sollten.

Täter entleeren Rucksack und wollen einfach gehen

Die Täter hatten die Rechnung aber nicht mit dem Personal des Ladens gemacht. Eine Mitarbeiterin beobachtete die beiden über eine Kamera und informierte ihre Kolleginnen darüber, was sich gerade ereignete. Nachdem die Männer angesprochen wurden und diese den gesamten Inhalt des Rucksacks (Waren im Wert von über 1.000 Euro) entleerten, wollten sie das Geschäft einfach wieder verlassen.

Kunden stellen sich vor Mitarbeiterin

Doch das Personal verschloss die Tür und eine Mitarbeiterin stellte sich sogar davor. Zwar wollte einer der Täter die Frau noch wegstoßen, das gelang ihm aber nicht. Solidarisch hätten sich Kunden vor die Angestellte gestellt und sie so vor dem aggressiven Verhalten der Täter geschützt, so die Polizei.

Täter schon verurteilt

Die Beamt:innen nahmen die Diebe fest, die zunächst in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken kamen. „Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens, bei dem bei einfacher Beweislage eine Aburteilung durch das Gericht und somit die Strafe ‚auf dem Fuße folgen‘ soll, fand die Gerichtsverhandlung bereits gestern statt“, so die Inspektion am heutigen Dienstag. Die Täter waren zuvor nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Saarlouis, 08.03.2022