Kusel-Morde: Gericht will heute wichtige Zeugen verhören

Was geschah am Tatort nach dem Gewalttod einer Polizistin und ihres Kollegen bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel? Das will das Gericht von Zeug:innen wissen. Auch Angehörige des Hauptangeklagten sind geladen.
Der Hauptangeklagte im Polizistenmord, Andreas S., mit seinem Anwalt Leonhard Kaiser am ersten Prozesstag. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Der Hauptangeklagte im Polizistenmord, Andreas S., mit seinem Anwalt Leonhard Kaiser am ersten Prozesstag. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk

Mit dem Vernehmen erster Zeug:innen beginnt am heutigen Montag (27. Juni 2022) (09.00 Uhr) im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeikräfte bei Kusel/Rheinland-Pfalz die Beweisaufnahme. Dem Landgericht Kaiserslautern zufolge sind 13 Zeug:innen geladen, darunter die Ehefrau und die Schwiegermutter des mutmaßlichen Schützen. Sie besitzen aber ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht und müssen nicht aussagen.

Weitere Zeugen geladen

Als Zeug:innen geladen sind auch Polizist:innen und Rettungssanitäter:innen, die in der Tatnacht vor fünf Monaten als erste am Tatort waren. Zudem wird eine Freundin des Mannes erwartet, der mit dem mutmaßlichen Schützen in der Tatnacht illegal Wild gejagt haben soll.

Zwei Männer vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39 Jahre alten Andreas S. vor, Ende Januar eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle mit Gewehrschüssen getötet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Dem 33 Jahre alten Komplizen Florian V. wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll beim Verwischen von Spuren geholfen haben.

Andreas S. weist Mordvorwürfe zurück

Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte der Hauptangeklagte von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen lassen. Darin wies S. die Mordvorwürfe zurück und gab seinem Komplizen die Schuld am Tod der Polizistin. Für sich selbst schilderte er eine Art Notwehrlage, aus der heraus er auf den Polizisten geschossen habe. Der Verteidiger des 33-Jährigen hatte die Erklärung als unzutreffend zurückgewiesen.

Urteil wohl erst im September

Bisher sind vom Landgericht mehrere weitere Termine bis zum 9. September vorgesehen. Wenige Stunden nach Entdecken der toten Polizisten am Rande einer abgelegenen Kreisstraße waren die beiden Verdächtigen in Sulzbach festgenommen worden. Der Mordvorwurf gegen den 33-Jährigen war später fallengelassen worden, er befindet sich nicht in Untersuchungshaft. Bei dem 39 Jahre alten Hauptverdächtigen kommt nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Falle einer Verurteilung auch Unterbringung in Sicherheitsverwahrung in Betracht. Alle Artikel zu den Polizistenmorden hier.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte