Mann hetzt Hund auf Polizisten in Beckingen – Beamte setzen Taser gegen Tier und Angreifer ein

Die Polizei hat in Beckingen einen Mann festgenommen, der in einem Mehrfamilienhaus randaliert und seinen Hund auf Beamte gehetzt hatte. Den 31-Jährigen erwarten jetzt zahlreiche Strafverfahren.
Die Polizei setzte dreimal einen Taser ein. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Die Polizei setzte dreimal einen Taser ein. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Mann randaliert in Beckinger Mehrfamilienhaus

Ein Mann hat am Sonntag (5. Februar 2024) in einem Beckinger Mehrfamilienhaus randaliert und bei einem anschließenden Polizeieinsatz seinen Hund auf Beamte gehetzt. Die Polizei setzte gegen das Tier sowie den 31-Jährigen einen Taser ein, teilte ein Sprecher am Montagmittag mit.

Randalierer hetzt Hund auf Polizisten

Der 31-Jährige hatte gegen 23.00 Uhr versucht, Türen in dem Haus einzutreten. Zudem hatte er den Vermieter bedroht, beleidigt und von einer Treppe gestoßen. Zeugen alarmierten die Polizei, die mit mehreren Funkstreifenkommandos in die Dillinger Straße ausrückte. Als die Einsatzkräfte den Randalierer auf sein Verhalten ansprachen, habe dieser sich „äußerst unkooperativ“ verhalten. Der Mann weigerte sich, seinen Hund anzuleinen, und stimmte das Tier zu aggressivem Verhalten, in dem er es mehrfach schlug und am Hals würgte.

Polizei stoppt Hund und Mann mit Taser

Der Hund griff anschließend die Beamten an, die einen Taser gegen das Tier einsetzten, woraufhin es zunächst weglief. Als der 31-Jährige dann mit erhobenen Fäusten auf die Polizisten losging, schossen die Beamten mit der Elektroschockpistole auf ihn und fixierten ihn anschließend am Boden. Daraufhin kam der Hund wieder zurück und näherte sich den Polizisten, die den Taser dann erneut gegen das Tier einsetzten.

Tier soll nicht verletzt sein

Der Diensthundestaffel gelang es schließlich, den Hund zu sichern und zu einer Untersuchung zu bringen. Wie die Polizei mitteilte, soll der Vierbeiner durch den Einsatz des Tasers keine Verletzungen davon getragen haben.

Mann muss mit mehreren Verfahren rechnen

Die Beamten nahmen den Mann in Gewahrsam. Ihm wurde später eine Blutprobe entnommen. Er muss jetzt mit Strafverfahren wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung rechnen.

Darf Angreifer gefährliche Hunde führen?

Die Gemeinde und das Landesamt für Verbraucherschutz seien von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden, hieß es. Es soll jetzt überprüft werden, ob der 31-Jährige dazu geeignet ist, gefährliche Hunde zu führen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Saarlouis, 05.02.2024