Mann in Saarbrücken zum Sterben auf die Straße geschleift: Prozess nach 6 Monaten

Aktuell läuft vor dem Landgericht Saarbrücken ein Strafprozess wegen eines Falles, der vor knapp sechs Monaten für großes Aufsehen im Saarland gesorgt hatte. Ein inzwischen 37-jähriger, obdachloser Mann soll damals einen anderen Obdachlosen (40) bewusstlos geschlagen und ihn anschließend auf einen unbeleuchteten Straßenabschnitt geschleift haben.
In Saarbrücken soll ein 37-jähriger Mann einen 40-Jährigen brutal zusammengeschlagen und anschließend auf die Straße geschleift haben. Foto: Polizei
In Saarbrücken soll ein 37-jähriger Mann einen 40-Jährigen brutal zusammengeschlagen und anschließend auf die Straße geschleift haben. Foto: Polizei
In Saarbrücken soll ein 37-jähriger Mann einen 40-Jährigen brutal zusammengeschlagen und anschließend auf die Straße geschleift haben. Foto: Polizei
In Saarbrücken soll ein 37-jähriger Mann einen 40-Jährigen brutal zusammengeschlagen und anschließend auf die Straße geschleift haben. Foto: Polizei

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am gestrigen Montag (30. September) der Strafprozess gegen einen 37-jährigen Mann begonnen, der wegen versuchten Totschlags angeklagt ist. Dem 37-jährigen Mann wird vorgeworfen, im April einen 40-jährigen Obdachlosen nach einem Streit zunächst brutal zusammengeschlagen und dann anschließend im bewusstlosen Zustand auf eine Straße in Saarbrücken geschleift zu haben. Dort soll der Angreifer das Opfer dann einfach seinem Schicksal überlassen haben.

Damals fand ein aufmerksamer Autofahrer den bewusstlosen 40-Jährigen im Kurvenbereich der nicht beleuchteten Abfahrt „Westspange – Alt-Saarbrücken“ und konnte damit den möglichen Tod des schwer verletzten Mannes verhindern.

Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund starker Alkoholisierung

Der ebenfalls obdachlose Angeklagte räumte laut Angaben des „SR“ vorerst nur eine Auseinandersetzung ein. Das von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene, brutale Vorgehen muss ihm hingegen im Rahmen des Strafprozesses nachgewiesen werden. Wenn dies gelingt, könnte der Angeklagte zudem als vermindert schuldfähig anzusehen sein, da beide Männer laut des Polizeiberichts aus dem April erheblich alkoholisiert waren.

Das Opfer war sogar derart alkoholisiert, dass es sich laut Angaben des „SR“ weder an die Einzelheiten der Tatnacht erinnern noch in dem Angeklagten den Täter zweifelsfrei erkennen konnte.

Verwendete Quellen:
• Eigene Berichte
• Bericht des „SR“