Mann soll in Saarbrücken Betreuer erstochen haben: Tat in Zustand verminderter Schuldfähigkeit?

Ein 55-Jähriger soll psychisch krank sein und mit einer Machete sowie einem Messer in Saarbrücken auf seinen Betreuer losgegangen sein. Vor Gericht geht es nun um Totschlag. So verlief der erste Prozesstag:
Zum Prozessauftakt äußerte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen. Foto: David Young/dpa-Bildfunk
Zum Prozessauftakt äußerte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen. Foto: David Young/dpa-Bildfunk

Saarbrücken: Mann nach tödlicher Attacke auf Betreuer vor Gericht

Ein mutmaßlich psychisch kranker Mann, der Ende März zu Hause seinen gesetzlichen Betreuer getötet haben soll, steht seit Montag (18. September 2023) wegen Totschlags vor dem Landgericht Saarbrücken. Der 55-Jährige soll im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, vermutlich nach einem Streitgespräch über zu erbringende finanzielle Eigenleistungen. Laut Anklage litt er an einer schizophrenen Psychose und einer leichten Intelligenzminderung. Zum Prozessauftakt äußerte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen.

Das sind die Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zunächst mit einem Springmesser siebenmal auf seinen Betreuer eingestochen zu haben. Als das Opfer versuchte, auf den Balkon zu flüchten, habe der Angeklagte ihm von hinten mit einer Machete zwei Hiebe gegen Knie und Rücken versetzt und ihm dabei eine 45 Zentimeter lange klaffende Wunde zugefügt. Bevor der Betreuer das Bewusstsein verlor, habe er noch vom Balkon aus um Hilfe gerufen. Eine Nachbarin hörte die Schreie, sah den blutüberströmten Mann und alarmierte den Rettungsdienst. Der 60-Jährige starb wenig später aufgrund seiner schweren Verletzungen im Krankenhaus.

Aussagen von Nachbarn

Nachbarn beschrieben den Angeklagten ganz unterschiedlich. Einige schilderten dem Gericht, er sei ruhig und immer freundlich gewesen und „niemals unangenehm aufgefallen“. Die 30-Jährige, die den Rettungsdienst gerufen hatte, berichtete dagegen, er habe gedroht, sie oder den Betreuer umbringen zu wollen.

Nach Einschätzung eines weiteren Zeugen war der Angeklagte sehr einsam. „Sein Tagesablauf bestand darin, mit dem Fahrrad an der Saar zu fahren.“ Er habe wenig zu tun und keinen Kontakt zu seiner Familie gehabt und an einer „absoluten Weltfrustration“ gelitten. Oft habe er sich über seine finanzielle Situation beklagt – auch noch zwei Tage vor der Tat. „Ich hatte ihm empfohlen, sich mit dem Betreuer in Verbindung zu setzen. Was soll man sonst raten“, sagte der 67-Jährige vor Gericht.

Urteil am Donnerstag?

Beim nächsten Prozesstag am Donnerstag könnte schon ein Urteil fallen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte