Mettlach: Polizei stoppt schrottreifes Schrottsammelfahrzeug

Erneut hat die Verkehrspolizei im Saarland die Weiterfahrt eines Schrottsammelfahrzeugs unterbunden. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld im vierstelligen Bereich.

Kontrolle in Mettlach-Tünsdorf

Am Mittwoch (24. Februar 2021) hat die Verkehrspolizei ein Schrottsammelfahrzeug in Mettlach-Tünsdorf kontrolliert. „Die Polizisten stellten offensichtliche gravierende Mängel fest und untersagten deshalb die Weiterfahrt“, teilte das Landespolizeipräsidium Saar mit.

Mängel an Fahrzeug

„Nicht schlecht staunten die Beamten, als sie feststellen mussten, dass der Schließmechanismus der beiden hinteren Ladetüren komplett fehlte und diese nur durch einen selbst angebrachten Karabinerhaken und einem drei Millimeter dicken Metalldraht verschlossen wurden“, hieß es weiter.

Bei der weiteren Kontrolle sei festgestellt worden, „dass beide Vorderradbremsen keine sichtbaren Bremsbeläge mehr aufwiesen„. Zudem fehlte nach Angaben der Polizei an einem Vorderrad gänzlich Profil. Darüber hinaus „war die Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers gerissen und ein Frontscheinwerfer defekt„.

Im Laderaum hatten der Fahrer und seine Beifahrerin den Beamt:innen zufolge neben Eisen- und Elektroschrott einen Heizöltank geladen, in welchem sich noch Reste von Heizöl befanden. Offensichtlich war das Fahrzeug ebenso überladen, hieß es weiter. Der Wagen sei letztlich sichergestellt und abgeschleppt worden.

Keine Erlaubnis

„Ermittlungen ergaben, dass der 39-jährige Mann mit seiner Ehefrau seit circa vier Wochen Schrott im Saarland sammelte„, teilte die Polizei zudem mit. Das Problem: Beide Personen seien nicht im Besitz eines Gewerbescheins oder einer notwendigen Erlaubnis dafür nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gewesen.

„Ebenso verstieß der Fahrer gegen Vorschriften im Rahmen der Lenk- und Ruhezeiten„, hieß es seitens der Polizei. Der 39-Jährige müsse sich nun auf ein Bußgeld im vierstelligen Bereich einstellen.

Strafverfahren gegen Neffen

Ein Neffe des Ehepaares zeigte sich den Einsatzkräften zufolge „hilfsbereit und holte diese an der Kontrollörtlichkeit ab„. Hierbei stellte die Verkehrspolizei fest, dass der 21 Jahre alte Mann „bulgarische Kennzeichen an seinem SUV angebracht hatte“. Auch der Neffe müsse jetzt mit einem Strafverfahren wegen Verstößen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saar, 25.02.2021