Mit fast 2 Promille von Stuttgart ins Saarland: Polizei stoppt Alkoholfahrt von 54-Jährigem

Am Mittwoch hat ein Autofahrer eine Strecke von mehr als 200 Kilometern unter erheblichem Einfluss von Alkohol zurückgelegt. Die St. Ingberter Polizei beendete die Trunkenheitsfahrt des Mannes auf der A6. Er muss sich jetzt auf weitreichende Konsequenzen einstellen.
Auf der A6 stoppte die Polizei die lange Trunkenheitsfahrt des Mannes. Symbolfoto: dpa/picture alliance/Bernd Thissen
Auf der A6 stoppte die Polizei die lange Trunkenheitsfahrt des Mannes. Symbolfoto: dpa/picture alliance/Bernd Thissen

St. Ingberter Polizei stoppt auffälligen Wagen auf A6

Am gestrigen Mittwoch (26. Januar 2022), gegen 16.40 Uhr, hat die Polizeiinspektion St. Ingbert nach eigenen Angaben eine Mitteilung über einen auffälligen Wagen auf der A6 erhalten. Zu dem Zeitpunkt wurde das gemeldete Fahrzeug äußerst langsam sowie in Schlangenlinien über die Autobahn geführt, teilten die Beamt:innen am frühen Donnerstagmorgen mit. Das Auto „mit Stuttgarter Kreiskennzeichen wurde schließlich in Höhe der Anschlussstelle St. Ingbert-Rohrbach gesichtet und der Fahrer am Rastplatz Kahlenberg einer Verkehrskontrolle unterzogen“, hieß es.

Polizei: „Mann fährt über 200 Kilometer unter erheblichem Alkoholeinfluss“

Bei der Überprüfung stellte sich den Einsatzkräften zufolge heraus, dass der „54-jährige Fahrzeugführer von Stuttgart aus ins Saarland gefahren war“. Dabei stand der Mann „unter erheblicher alkoholischer Beeinflussung“, so die Beamt:innen weiter. „Er hatte somit bereits eine Fahrstrecke von über 200 km zurückgelegt!“ Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte der Mitteilung zufolge einen Wert von nahezu zwei Promille.

Person zeigt aggressives Verhalten

„Der Mann zeigte deutliche Anzeichen des Alkoholkonsums und verhielt sich bei der Kontrolle auch zeitweise aggressiv und aufbrausend“, teilte die St. Ingberter Inspektion ebenso mit. Darüber hinaus sei ermittelt worden, dass dem 54 Jahre alte Autofahrer aufgrund eines ähnlich gelagerten Falles in der Vergangenheit bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Zum Zeitpunkt der jüngsten Trunkenheitsfahrt war es der Person demnach nicht erlaubt, einen Wagen zu führen.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Laut Mitteilung wurde im Falle des 54-jährigen Fahrers eine Blutentnahme angeordnet. Die Person erwarten nun „entsprechende Ermittlungsverfahren“, teilte die Polizeiinspektion St. Ingbert abschließend mit.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion St. Ingbert, 27.01.2022