Mit „war das geil“ feierte er die Polizistenmorde von Kusel: Mann muss ins Gefängnis

Kurz nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten in der Westpfalz Anfang 2022 wird ein Mann aus dem Kreis Birkenfeld wegen Hasskommentaren im Internet festgenommen. Nachdem nun auch in zweiter Instanz ein Urteil gefallen ist, muss der Angeklagte in Haft.
Der Angeklagte im sogenannten Cophunter-Prozess. Archivfoto: dpa-Bildfunk
Der Angeklagte im sogenannten Cophunter-Prozess. Archivfoto: dpa-Bildfunk

Rund eineinviertel Jahre nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten in der Westpfalz ist ein Mann wegen Internet-Hetze nach dieser Tat auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach verhängte am Dienstag (11. April 2023) eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gegen den Mann, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Strafe fällt ein wenig geringer aus

Der Richterspruch fiel damit etwas geringer aus als in erster Instanz. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte sich noch für ein Jahr und acht Monaten ausgesprochen. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hatten Berufung eingelegt, so dass der Fall vor dem Landgericht landete.

Mann hatte zur Jagd auf Polizisten aufgerufen

Schuldig befunden wurde der nach Gerichtsangaben erheblich vorbestrafte Angeklagte unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Angeklagte soll kurz nach dem Doppelmord an den Polizisten in der Westpfalz, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, im Februar 2022 in zwei selbstgedrehten Videos unter anderem auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines „Cophunter“-Vereins – also eines „Polizistenjäger“-Vereins – angekündigt und zu Jagd und Tötung von Polizisten als „Sport“ aufgerufen haben.

„War das geil“ schrieb der Angeklagte nach den Polizistenmorden

Auch soll er in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein die Morde in der Nähe von Kusel mit den Worten „War das geil“ gefeiert und die Opfer als „abgeknallte Pfälzer Ratten“ bezeichnet haben. Nach Gerichtsangaben hatte der Mann einige Vorwürfe komplett gestanden, andere teilweise. Der Verteidiger hatte sich in dem Berufungsverfahren für eine Verringerung der Freiheitsstrafe auf ein Jahr und drei Monate ausgesprochen, die Anklage hatte ein Jahr und vier Monate gefordert.

Bei dem Polizisten-Mord in der Westpfalz war Ende Januar vergangenen Jahres eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen worden. Hintergrund soll Jagdwilderei gewesen sein. Der Täter aus dem Saarland war im November 2022 vor dem Landgericht Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil schon rechtskräftig

Der nun in zweiter Instanz wegen der Internet-Hetze verurteilte Mann wiederum war einige Tage nach der Tat in der Westpfalz von der Polizei in der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (Kreis Birkenfeld) festgenommen worden. Das am Dienstag gesprochene Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach ist bereits rechtskräftig, wie der Gerichtssprecher sagte. Beide Seiten hätten auf Rechtsmittel verzichtet. Bis zum Antritt der Gefängnisstrafe ist der Mann allerdings zunächst wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl sei am Dienstag aufgehoben worden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur