Mord-Anklage nach Schießerei bei Familienfeier in Fechingen

Er soll zwei Mitglieder seiner Familie bei einer Familienfeier erschossen haben. Dafür muss sich ein Mann (59) jetzt vor dem Saarbrücker Landgericht verantworten.

Anklage gegen einen 59-Jährigen
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen einen 59-Jährigen Anklage wegen des Verdachts des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sowie wegen Schusswaffen-Besitzes erhoben. Das meldet der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Schießerei bei Familienfeier
Nach bisherigen Ermittlungen wird dem Mann vorgeworfen, bei einer Familienfeier im Mai 2018 auf mehrere Mitglieder seiner Familie geschossen und zwei von ihnen getötet zu haben. Laut Pressebericht soll sich die Tat folgendermaßen abgespielt haben: Die geschiedene Ehefrau des Angeschuldigten feierte am 19.05.2018 in ihrem Wohnanwesen in Saarbrücken ihren 60. Geburtstag. Anlässlich der Feier waren mehrere Familienmitglieder zu Besuch, u.a. der Sohn und die Tochter des Angeschuldigten sowie deren Ehemann. Der Angeschuldigte soll sich von seiner geschiedenen Ehefrau sowie den vorgenannten beiden Kindern „ein Leben lang drangsaliert“ gefühlt haben und es als ungerecht empfunden haben, dass er mit einer schweren Nierenerkrankung habe leben müssen. Aus diesen Gründen soll sich der Angeschuldigte entschlossen haben, seine geschiedene Ehefrau und die beiden vorgenannten Kinder zu erschießen.

Sohn und Schwiegersohn tödlich getroffen
Zu diesem Zweck soll sich der Angeschuldigte gegen 14:30 Uhr zum Wohnhaus der geschiedenen Ehefrau begeben und dieses durch die geöffnete Terrassentür betreten haben. Danach soll er mittels einer Jahre zuvor illegal beschafften Pistole zunächst auf seine Tochter geschossen und diese am linken Oberarm getroffen und verletzt haben. Als deren Ehemann ihr zu Hilfe kommen wollte, soll der Angeschuldigte auch auf diesen geschossen und ihn dabei sofort tödlich verletzt haben. Danach soll der Angeschuldigte zweimal auf seine geschiedene Ehefrau geschossen und diese dabei am linken Oberarm und in die Brust getroffen haben. Diese soll dann schwerverletzt vor die Haustür geflüchtet sein und sich dort auf die Treppen gesetzt haben. Bei einem darauf folgenden Gerangel zwischen dem Angeschuldigten und dessen Sohn soll der Angeschuldigte mehrfach auf den Sohn geschossen und ihn dreimal – mindestens einmal tödlich – getroffen haben.

Frau aufgefordert, ihn zu erschießen
Schließlich soll sich der Angeschuldigte zu seiner geschiedenen Ehefrau begeben und sie aufgefordert haben, nun ihn mit der Pistole zu erschießen. Die Ehefrau soll das abgelehnt haben, wonach sich der Angeschuldigte entfernt haben soll. Er wurde zeitnah festgenommen und befindet sich seit dem 20.05.2018 in Untersuchungshaft. Die geschiedene Ehefrau musste wegen der Schussverletzungen zwischenzeitlich zweimal operiert werden.

Angeschuldigter ist geständig
Der Angeschuldigte ist geständig und hat auch die entsprechende Motivlage geschildert. Der Geschehenshergang lässt sich mittels der in Einklang stehenden Ergebnisse der Angaben der Zeugen und der objektiven Spuren sowie der Ergebnisse der Obduktionen und weiteren ärztlichen Untersuchungen nachvollziehen.