Freispruch für Polizistenmörder von Kusel in Wilderei-Prozess

Andreas S. ist im Wilderei-Prozess vor dem Amtsgericht Neunkirchen freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter sah keine "objektivierbaren Gesichtspunkte". Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.
Andreas S. in Neunkirchen vor Gericht. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Andreas S. in Neunkirchen vor Gericht. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Polizistenmörder freigesprochen

Der verurteilte Polizistenmörder von Kusel ist in einem weiteren Prozess wegen Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden. Das Geschehen vor fünfeinhalb Jahren sei „schlicht nicht mehr aufklärbar“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag (2. März 2023) am Amtsgericht Neunkirchen. „Hier sind zu viele Unsicherheiten vorhanden, die es nicht ermöglichen, eine Verurteilung auszusprechen.“

Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Zuvor hatte Richter Erhard Breiden erklärt, er halte eine Verurteilung des Angeklagten auf der Grundlage der Beweisaufnahme für „nicht mehr möglich“. Es gebe keine „objektivierbaren Gesichtspunkte“. Man habe keine Waffe gefunden, es gebe Widersprüchlichkeiten beim Zeitablauf und keinen Beleg dafür, dass das mutmaßliche Tatauto bewegt wurde. Unmittelbar nach dem Urteil reichte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie hatte zwei Jahre und zwei Monate Haft gefordert.

Darum ging es im Prozess

Im Prozess hätten sich die Punkte der Anklage voll bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Neunkirchen. Für ihn stehe fest, dass der Angeklagte im September 2017 bei Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen habe. Als sich dann ein Zeuge auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe, sei der Angeklagte auf ihn zugefahren. Der Zeuge habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. Die Aussage des Zeugen sei glaubhaft gewesen, sagte Rebmann.

Staatsanwalt kritisiert Gericht

Oberstaatsanwalt Rebmann kritisierte das Gericht in seinem Plädoyer: Er könne „schlichtweg nicht nachvollziehen“, dass das Gericht den Angeklagten noch nicht einmal wegen Jagdwilderei verurteilen wolle. „Ich habe keine Zweifel daran, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat“, sagte Rebmann.

Andreas S. wegen Polizistenmorden verurteilt

Der 39-Jährige war vor gut drei Monaten vor dem Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizeikräften zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel/Westpfalz die beiden Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Saarländer weist Vorwürfe zurück

Zum Prozessauftakt Mitte Februar hatte der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe in dem Revier weder Rehwild geschossen, noch versucht, jemanden zu überfahren. Am Donnerstag bestritt der Saarländer erneut die Vorwürfe in einer Erklärung. „Wir haben keine Tatnachweise, wir haben nichts“, sagte Verteidiger Lars Nozar. Er forderte Freispruch.

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Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur