Polizistenmord-Prozess: Schmauchspuren nicht klar der Tat zuzuordnen

In dem Prozess um den Polizistenmord nahe Kusel lassen sich festgestellte Schmauchspuren an den Händen des Hauptangeklagten laut Gutachter nicht zwingend mit der Tat in Verbindung bringen. Das Statement des Sachverständigen dazu:
Am Landgericht Kaiserslautern ist S. bereits verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach
Am Landgericht Kaiserslautern ist S. bereits verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

Polizistenmord-Prozess: Schmauchspuren nicht klar der Tat zuzuordnen

Laut einem Gutachter lassen sich festgestellte Schmauchspuren an den Händen des Hauptangeklagten in dem Prozess um den Polizistenmord nahe Kusel nicht zwingend mit der Tat in Verbindung bringen. Es könnte auch zu entsprechenden Anhaftungen gekommen sein, weil in unmittelbarer Nähe Schüsse abgegeben worden seien oder der 39-jährige Angeklagte Kontakt mit „beschmauchten Gegenständen“ gehabt habe, sagte ein Sachverständiger für Schmauchspuren beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz am heutigen Dienstag (5. Juli 2022) vor dem Landgericht Kaiserslautern.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Mann vor, Ende Januar eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle nahe Kusel mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Einem 33 Jahre alten Komplizen wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll beim Spurenverwischen geholfen haben.

Im Prozess hatte der Hauptangeklagte ausgesagt, er habe zwar den Polizisten mit einem Gewehr erschossen, allerdings schilderte der Mann eine Art Notwehrlage. Die Polizistin wiederum habe sein Komplize erschossen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur