S. soll Papiere mit „CK“ für „Copkiller“ unterschrieben haben und Zeugen einschüchtern lassen wollen

Beim Prozess um zwei getötete Polizeikräfte ist jetzt überraschend schnell ein Ende in Sicht. Die letzten Zeug:innen sind gehört, die letzten Gutachten vorgetragen. Am Mittwoch gab es noch mal richtig Gesprächsstoff.
Der Hauptangeklagte (rechts) kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach
Der Hauptangeklagte (rechts) kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

Mithäftling von S. sagt aus

Bei der Verhandlung am heutigen Mittwoch berichtete ein früherer Mithäftling des 39-jährigen S. aus der Justizvollzugsanstalt von dessen Schilderungen zur Tatnacht. Er habe ihm im Konjunktiv unter dem Motto „So hätte es sein können“ erzählt, dass er beide Polizisten getötet habe. Und zwar detailreich. Der Angeklagte habe mehrmals zu ihm gesagt, dass der Nebenangeklagte nicht geschossen habe und „das Bauernopfer“ sei, so der Zeuge (35).

„Ich habe ihm erzählt, was er hören wollte“, sagte der 39-jährige S. danach. Der Mithäftling habe sich bei ihm im Knast regelrecht „angebiedert“. Er habe sogar vermutet, dass die Staatsanwaltschaft ihm einen V-Mann unterjubeln wollte, und entschieden, den Häftling „als Nebelgranate“ zu benutzen. Er habe ihm Zeugenaussagen, Akten und die Anklage zum Lesen gegeben.

Im Prozess hatte der 39-Jährige stets gesagt, er habe den Polizisten aus einer Notwehrsituation erschossen, die Polizistin aber nicht. Die Beamtin sei von dem Nebenangeklagten (33) getötet worden. Der 33-Jährige hat dies stets bestritten und den 39-Jährigen für den Tod beider Polizeikräfte verantwortlich gemacht.

Zeugen sollten „draußen“ eingeschüchtert werden

Der inzwischen verurteilte 35-Jährige sagte weiter, der Hauptangeklagte habe zudem über ihn zwei Zeugen „draußen“ einschüchtern wollen. Er habe ihm Zettel mit Namen gegeben, er sollte seine Kontakte zu einem Motorradclub spielen lassen. Er habe die Drohungen aber nicht weitergegeben, sondern an seinen Verteidiger geschickt. Der Angeklagte habe Papiere mit CK für „Copkiller“ (Polizistenmörder) unterschrieben.

Das sei sein Spitzname im Knast, sagte der 39-Jährige. „Ob ich das befürworte oder nicht.“ Richter Mall sagte, die beiden Zeugen, zwei Saar-Jäger, hätten heute Angst. Sie hätten bei Gericht eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen wollen, um sich selbst zu schützen.

Fund einer weiteren Patronenhülse

Für Interesse sorgte am Mittwoch auch der Fund einer weiteren Patronenhülse in der Nähe des Tatortes – mehr als ein halbes Jahr nach der Tat. Es handele sich um die 15. Hülse, die aus der Dienstwaffe des getöteten Polizisten abgegeben worden sei, berichtete ein Sachverständiger für Schusswaffen vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Der Bodenstempel stimme mit den zuvor gefunden 14 Hülsen überein. Der Polizist hatte das Magazin seiner Waffe in der Tatnacht leer gefeuert.

Gefunden worden sei die 15. Hülse Mitte August von Angehörigen der Familie der getöteten Polizistin, berichtete eine Beamtin. Die Angehörigen hätten sie am Gedenkort vor einem aufgestellten Kreuz entdeckt. Die Hülse sei dort „unter mysteriösen Umständen“ hingekommen. „Das wird man wohl auch nicht mehr aufklären“, sagte der Opferanwalt. Laut Gutachter war die 15. Hülse deutlich dunkler als die zuvor gefundenen. Das spreche dafür, dass sie länger im Freien gelegen habe.

Beweisanträge der Verteidigung des 39-Jährigen

Expertise von Fachleuten war am 18. Verhandlungstag auch noch bei mehreren Beweisanträgen der Verteidigung des 39-Jährigen gefragt: Ob er einen langen grünen Lodenmantel bei der Tat getragen habe und ob er beim ersten Schuss auf die Polizistin in die Hocke hätte gehen müssen – da die Kugel am unteren Kiefer einschlug. Es gab wenige eindeutige Antworten. „Bescheiden“, fasste Richter Mall zusammen. Und zum Thema Schmauch sagte er. „Nix Genaues weiß man nicht.“

Urteil für Ende November erwartet

Der Mordprozess biegt derweil auf die Zielgerade ein. Beim nächsten Termin am 7. November vor dem Landgericht Kaiserslautern sollen die beiden psychiatrischen Gutachten über die Angeklagten gehört werden, wie der Vorsitzende Richter Raphael Mall ankündigte. Am 22. November stünden nach derzeitiger Planung die Plädoyers auf dem Programm. Am 30. November solle dann das Urteil verkündet werden, sagte Mall.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur