Saar-Gericht verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs: Priester aus Klerikerstand entlassen

Ein im Bistum Trier tätiger Priester ist aus dem Klerikerstand entlassen worden. Der Mann soll mehrfach Kinder sexuell missbraucht haben. Seine erste Verurteilung folgte bereits in den 1990er-Jahren vor einem Gericht im Saarland.
Ein Priester aus dem Bistum Trier ist nach dem sexuellen Missbrauch mehrerer Kinder aus dem Klerikerstand entlassen worden. Symbolfoto: Pixabay
Ein Priester aus dem Bistum Trier ist nach dem sexuellen Missbrauch mehrerer Kinder aus dem Klerikerstand entlassen worden. Symbolfoto: Pixabay

Ein nach Angaben des Bistums Trier mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs straffällig gewordener Priester ist aus dem Klerikerstand entlassen worden. Papst Franziskus habe dem Antrag des Priesters im Ruhestand auf Entlassung entsprochen, teilte das Bistum am Freitag mit. Damit komme es zu keinem weiteren kirchlichen Strafverfahren, da der Betroffene die Schuld anerkenne und moralisch wie finanziell Verantwortung für schwere Straftaten übernehmen wolle.

Priester wurde von Gericht im Saarland wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt

Der Mann war 1994 von einem Gericht im Saarland wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ende der 1990er Jahre habe er sich bei einem pastoralen Einsatz im Ausland erneut des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht, so das Bistum. Und Anfang dieses Jahres stellte eine kirchenrechtliche Voruntersuchung „mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauch“ fest, der sich auf Fälle in den späten 1970er bis Anfang der 1990er Jahre bezog.

Diese Fälle waren erst nach Meldungen von Betroffenen in 2021 bekanntgeworden, teilte das Bistum Trier mit. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert, stellte die Verfahren aber wegen Verjährung ein. Als nächstes wäre ein kirchliches Strafverfahren angeordnet worden: Dem ist der Mann aber mit der Bitte auf Entlassung zuvorgekommen.

Priester darf sein Amt seit 2014 nicht mehr ausüben

Der Ruhestandspriester durfte nach einem ersten kirchlichen Strafverfahren bereits seit 2014 seinen Dienst nicht mehr ausüben und hatte ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen bekommen. Zudem durfte er das Gebiet seiner Diözese nicht verlassen und bekam seine Bezüge gekürzt. Die nun erfolgte Entlassung aus dem Klerikerstand bedeutet kirchenrechtlich die „weitestgehende Strafe“.

Der Mann war an mehreren Stellen im Bistum Trier tätig gewesen. Zum Bistum Trier gehören rund 1,3 Millionen Katholiken in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur